Hallo Zusammen!
ich bin zum 30.04 aus meiner alten Wohnung ausgezogen. Habe mein Strom daraufhin per Post gekündigt. Dieser Brief ist nie angekommen.
Erst im September bemerkte ich, dass ich noch Abschläge für meine alte Wohnung zahle. Ich habe mich bei meinem Stromversorger gemeldet und geschildert was geschehen sei. Sie meinten, dass ein Abmeldung der Wohnung nur 6 Wochen rückwirkend (sprich zum 07.August) möglich ist. Ich kann aber den Zählerstand zum 30.4 senden und der wird dann in der Endabrechnung berücksichtigt.
Das Problem ist, dass ich den Zählerstand von meinem Übergabeprotokoll gemeldet habe und diese nicht stimmte. Der Vermieter hat den falschen Zählerstand gemeldet! Nun wurde eine Endabrechnung erstellt, für den Zeitraum bis zum 07.August. Ich sehe nicht ein den Stromverbrauch vom Nachmieter zu zahlen. Da ich die originale Kündigung nicht per Einschreiben gesendet habe, sehe ich ein die Abschläge zu zahlen. Aber es ist doch mein Recht, den korrekten Zählerstand einzusehen, damit eine korrekte Endrechnung erstellt werden kann. Oder?
Seit Wochen telefoniere und Emaile ich hin und her. Der Stromversorger sagt natürlich, dass sie mir keinen Zählerstand nennen, bis der Anbieter eine Rechnungskorrektur vornimmt und den Auszug zum 30.04 melden. Und der Anbieter sagt natürlich, dass der Stromnetz erstmal den Zählerstand melden muss, damit eine Rechnungskorrektur vorgenommen werden kann.
Was kann ich tun?