Antwort
Der behandelde Arzt muss einen Taxischein ausstellen wen zb der Gips frisch ist und die Patientin nicht in der Lage ist ohne Schäden nach Hause zu kommen. Eigenanteil muss bezahlt werden ausser man hat eine extra befreiung der KK. Ansonsten jede Fahrt vorher mit der KK absprechen den wird ein Transportschein nicht im vorraus von der KK bewilligt nimmt der Taxifahrer den normalerweise erst gar nicht an.