Antwort
Vorsicht! Bei Lieferung bzw. Rechnung ins EU Ausland ohne oder mit falscher VAT-No. ist in jedem Fall die Umsatzsteuer an das deutsche Finanzamt von Ihnen zu zahlen, egal ob Sie diese dem Kunden berechnet haben oder nicht. Also, nur dann liefern, wenn der Kunde auch die deutsche Umsatzsteuer mit bezahlt, in diesem dubiosen Fall nur gegen Vorauskasse. Der Kunde kann sich die gezahlte Umsatzsteuer in GB als Einfuhrumsatzsteuer wieder zurückholen. Gruß Rinaldini