Antwort
Wenn mein Kind nun aber einmal Musiker werden möchte? In diesem Fall ist es ja notwendig bereits als Kind mit der Musikschulausbildung zu beginnen, damit man dann nach dem Abitur fortgeschritten genug ist, um die Aufnahmeprüfung an einer Hochschule zu erfüllen.
Dann müsste ich es ja zumindest als Werbungskosten absetzen können. Schließlich kann mir das Finanzamt nicht das Gegenteil beweisen und behaupten, dass mein Kind andere Pläne hätte. Oder, sehe ich das falsch?