Also.

1. mal: deine Eltern wollen eigentlich nur das beste für dich. Ich kenne mich zwar mit Harry Potter nicht so gut aus, aber es ist SEHR dämonisch. (Da könnten diese ganzen Jugdndschützer mal rumheulen es sollte ab 18 sein)

2.: wenn du UNBEDINGT was in Richtung Fantasy lesen willst, was dir deine Eltern hoffentlich nicht verbieten, dann könntest du mit Star Wars anfangen (und nein, SW ist NICHT Science Fiction, es ist Science Fantasy)

Falls deine Eltern was gegen Star Wars sagen, kann ich dir helfen: ich bin selber religiös und fanatischer Star Wars Fan. Ich spiele Star Wars Battlefront 2 und habe mehrere Filme und Clone Wars gesehen. Ich kenne auch nen anderen aus meiner Gemeinde, der 18 ist und auch SW Fan ist.

Falls du ne Roman/Comicempfehlung brauchst: Ich kann dir die Aftermathbücher empfehlen. Hab zwar nur den ersten Teil, aber bin begeistert. Auch die Darth Bane Comics sind wohl sehr gut. Von den neuen kanonischen Thrawn Büchern muss ich wohl gar nicht erst anfangen

3.: WEHE du fängst an Star Trek zu schauen!!!

Das ist der SCHLECHTESTESTESTESTESTE Star Wars Fake den es gibt

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Also, ich glaube das erschwert dir zwar den Weg etwas, macht ihn aber nicht unmöglich

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Wenn du es nicht checkst, frag nochmal nach, aber: wenn du es nicht willst, oder nicht verstehst: AUF GAR KEINEN FALL UNTERSCHREIBEN!

Und les beim Vertrag (falls es den gibt) auch das Kleingedruckte!

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Ja kann man. Grundsätzlich ist jede Beleidigung strafbar. Heisst, wenn z.B. ich dich jetzt als Depp bezeichnen würde, weil du mich aufregst, hätte ich mich theoretisch schon strafbar gemacht. In der Praxis müsstest du mich dann aber erst anzeigen.

Das heisst, du kannst diese Person anzeigen, wegen schwerwiegenden Beleidigungen, und wohl auch wegen Mobbing. Ich habe noch eine kurze Frage: bist du noch Schüler? Falls ja, solltest du zuerst zu einem Lehrer gehen. Wenn das nix bringt am bestem zum Schulsozialarbeiter oder zum Schulleiter gehen. Wenn das wieder nix bringen sollte, dann kannst du zur Anzeige greifen. Allerdings könntest du auch nochmal zum Schulsozialarbeiter/leiter gehen. Wenn die wieder mit dem standartmässigen "wir müssen mit dem Täter reden" kommen, dann sag ihnen einfach ein klares nein. Sag ihnen in jenem Fall, dass du beim Lehrer warst, und schonmal bei ihnen und es hat nix gebracht. Falls du eben nicht zur Anzeige gehst, sondern die Alternative wählst, dann sag ihnen, dass du dich erst zufrieden gibst, wenn diese Person mit dem gerechten Strafe belohnt wurde. Heisst: Schulverweis, oder Verständigung des Gerichts, oder gegebenenfalls (was jetzt die Eltern treffen würde) eine Sorgerechtserziehung. Es könnte natürlich sein, dass du nicht das einzige Opfer bist, sondern der Vermeintliche Täter das "direkte Opfer" (so nenn ich das jetzt mal) und du nur das "indirekte Opfer. Es gibt tatsächlich Fälle, in denen Jugendliche zuhause von den Eltern geschlagen, oder psychisch misshandelt wurden, was dann darin resultierte, dass die Person dann irgendwem anderes das gleiche, oder in die gleiche Richtung führendes antat.

Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen, und dir evtl. einen etwas anderen Blickwinkel/einen Vergrösserten Blickwinkel geben.

Viele Grüsse aus der Schweiz! ❤

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Ich bezweifle stark, dass die Polizei das darf. Ich bin zwar noch Schüler, intdrressiere mich aber für die Polizei und noch nie, nichtmal von Leuten die seit Jahrzehnten PolizistIn sind habe ich je gehört, dass sowas den Richtlinien entspricht. In dem von dir beschriebenen Fall, wollten sie ja anscheinend kontrollieren, ob du in alkoholisiertem Zustand fährst & da der Test dann negativ ausgefallen ist, müsste nach meinem Wissen die Sache erledigt sein.

Fazit: Nein, bei einer Routinekontrolle dürfen sie dann eigentlich keinen Drogenschnelltestmachen, es sei denn die Polizisten hatten (guten) Grund zur Annahme, dass du in berauschtem Zustand fährst.

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