Ich sehe hier seitens der Haftplich keinen Regulierungsbedarf. Den Vermieter trifft an deinen Harzflecken kein Verschulden. die Haus und Grundbesitzer Haftpflicht ist genau wie die private eine Verschuldenshaftung. Du kannst deinen Vermieter nicht dafür Verantwortlich machen, das der Baum Harz abgiebt, dann wäre er ja auch schuld wenn der Baum Nadeln verliert oder Tannenzapfen. Du kannst einen Obstbaumbesitzer auch nicht dafür Verantwortlich machen, das der Baum irgendwann sein Obst verliert. Nein, ich sehe hier keinen Haftpflichtfall. Solange hier keine Behördliche Auflage vorliegt, das der Baum eine Gefahr darstellt und gekürzt werden muss ist es keine Haftung und für Harz oder Tannennadel kann kein Mensch was, das ist Natur. Du könntest dein Auto ja auch Abdecken. Mein Auto und ich habe auch Faltdach, steht auch im Freien, ich zahle auch für den Parkplatz aber die Stadt bei der ich Zahle kann nichts dafür wenn es regnet und die Bäume ihre Blätter verlieren und diese auf meinen Auto landen mit Harz. Ich könnte ja auch ne Garage mieten.
Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.