Antwort
Zu Frage a) Ja, Reparaturkosten kannst Du auch im Rahmen einer Car Allowance in de Steuererklärung ansetzen
Zu Frage b) Für die dienstlich gefahrenen Kilometer erhäktst Du ja den festen moantlichen Betrag, der die Wagenabnutzung sozusagen wettmacht, für die Benzinkosten hast Du die Tankkarte. Hier sehe ich keine Möglichkeit der Ansetzung in der Steuererklärung.