Ich habe eine vermietete Eigentumswohnung in einer WEG ( = Abk. für Wohnungseigentümer-Gemeinschaft, also Mehrfamilienhaus ). Zum ersten Mal seit Jahren wurde etwas aus der Instandhaltungsrücklage entnommen, und zwar 1400 Euro für den Einbau einer Hochwasserschutz-Rückstau-Klappe im gemeinschaftlichen Abfluß. In der Jahresabrechnung sind dazu ca. 800 Euro "Entnahme" und ca. 600 Euro "STEUERLICHE Entnahme" ausgewiesen. Die Angestellte der Hausverwaltung meinte, dass die Aufteilung daher rühre, dass nur die 600 Euro absetzbar seien. Kann das sein?
Warum sind Entnahmen aus der Instandhaltungsrücklage einer WEG angeblich auch wieder nur teilweise absetzbar (vermietete Eigentumswohnung)?
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