Antwort
Reisekosten eines Bewerbers hat das Unternehmen zu erstatten, sofern es dieses nicht ausdrücklich vorher nicht anders und deutlich angekündigt hat. Sagt das Unternehmen im Vorfeld nichts, kann der Bewerber davon ausgehen, das eine Erstattung erfolgt. Es gibt hierzu auch eine Fülle von Urteilen. Es besteht jedoch keine gesetzliche Regelung über die Höhe. Im Falle eines Streites gilt die Erstattung einer Fahrkarte Bahn 2.te Klasse. Eingereicht werden sollten die Reisekosten kurzfristig, innerhalb von 3 Monaten. Sind die Reisekosten eingereicht, läuft eine Verfallfrist der Ansprüche an, ich glaube 2 Jahre nach Ablauf des Jahres der Einreichung (wie für normale Rechnungen auch). Wenn es jemand anders besser weiß, bitte ich um Korrektur.