Antwort
Nein, darf sie nicht. Selbst, wenn die Bank dazu Gründe vorträgt, muss sie dich zuvor informieren. Entsteht dir ein Schaden, weil du es nicht wußtest, hast du sogar Schadensersatzansprüche. Die Vorgehensweise ist wie folgt: 1. Du widersprichst schriftlich der Reduziereung 2. du erklärst, dass du den Kredit im Rahmen deiner wirtschaftlichen Möglichkeiten zurückführst, allerdings zu festgelegten Bedingungen. Da Zauberwort hier ist eine Rückführungsvereinbarung.