Guten Abend, habe zum 1.Dezember 2011 einen Kontowechsel vorgenommen, das alte Konto war also am 1.12.11 geschlossen. Am 29. November 2011 um 11h habe ich mit der EC-Karte per Lastschrift mit Unterschrift im Supermarkt eingekauft. Der Kassenschnitt wäre am 29.11. abends gewesen, die Übertragung an deren Bank am 30.11., und die Belastung daher erst am 1.12.2011 ausgeführt. Das Konto gab es ja aber ab 1.12. nicht mehr. Nun wurde von Rechenzentrum des Supermarktes eine Gebühr (9,00 Bearbeitung + 17,95 für Bankauskunft wg. Rücklastschrift ) eingefordert. Ich denke, dass 2 volle Arbeitstage hätten reichen müssen, und möchte die saftige Strafgebühr nicht bezahlen. Das Rechenzentrum des Supermarktes sagt, der Durchschnitt wären 2 bis max. 8 Tage
Ist das so rechtens? Vielen Dank im Voraus, Frau R. Miller