Hallo,
wir haben bzw. hatten einen älteren, voll besparten Bausparvertrag bei Schwäbisch Hall - Tarif AA, der von dieser BSK zum 30.November 2012 gekündigt wurde, da das Bausparguthaben die Höhe der Bausparsumme übersteigt.
Wir haben uns in der Vergangenheit für die Treueoption aufgrund Darlehensverzicht entschieden, so dass wir die Abschlussgebühr sowie einen zusätzlichen Bonuszins / Guthabenszins rückwirkend bei Vertragsende erhalten sollen.
Nun wurde unser Vertrag gekündigt, allerdings soll laut Schwäbisch Hall diese Treueoption für uns aufgrund der durch Zinsengutschriften verursachten Überzahlung nicht mehr gelten, da wir nun auch keinen Darlehensanspruch mehr haben.
In den ABBs §3 Absatz 2 finden wir diesen Passus allerdings nicht: "...der Bausparer kann eine Treueprämie erhalten, sofern er dann auf die Inanspruchnahme des zugeteilten Bauspardarlehens verzichtet."
Vielen Dank für Rat und Hilfe!