2 Wohneinheiten (je 12 Mietswohnungen) stehen längs nebeneinander,getrennt durch eine befahrbare Strasse.

Beide Wohneinheiten,haben allerdings 'eine' gemeinschafts Restmülltonne.

Wie ist das rein rechtlich zu beurteilen? Müsste nicht jede Wohneinheit,eine seperate Restmülltonne haben, die auch seperat abgerechnet wird.

Im Netz werde ich nicht fündig,deshalb Schwarmwissen erbeten.

Vielem Dank vorab