Um mal die Frage zu beantworten: Aber klar kann dein Freund sein Anderkonto bei der Commerzbank einrichten! Wenn es sich bei dem jetzigen Konto bei der Coba um ein Geschäftskonto handelt, macht es sogar Sinn das Anderkonto bei der Commerzbank einzurichten, denn so behält er alle geschäftlich genutzten Konten in einer Bank, was den Steuerberater freut und der Übersicht dient. Aber weil du die Gebühren ansprichst, du musst natürlich für ein Anderkonto ein normales Girokonto anlegen, was als Anderkonto dann geführt wird, dafür werden Gebühren fällig. Ein Vergleich kann sich also lohnen.
Nabend, ich fange mal mit der 2. Frage an. Entscheidend ist die Zentrale und nicht die Sachbearbeiterin. Heut zu Tage leiten die Sachbearbeiter nur noch die Anträge weiter. Nach ihrem Programm magst du vlt. zunächst grünes Licht bekommen haben, aber das wird alles noch mal überarbeitet und geprüft. Mag sein, dass sie schlicht weg eine Eingabe vergessen hatte und bei der Überprüfung sich herausstellte, dass du mehr Ausgaben hattest, als die Beraterin zunächst dachte. (solche Fehler können bsp. auftreten, wenn du noch weitere offene Kredite i'wo hast, oder es gab Fehler bei der Berechnung der Lebenshaltungskosten) Wenn es nie zu solchen Fehlern kommen würde, wäre ja eine interne Kreditabteilung in den KIs überflüssig ^^ Da darfst du der Bank keinen Vorwurf machen.
Die Sache mit dem Vertrag ist schon verzwickt, denn eigentlich reicht sogar schon die verbindliche Zusage einer Sachbearbeiterin aus, um Anspruch auf Auszahlung zu haben (ausser es handelt sich um Geschäftskunden). In einem Fall musste die Bank zahlen, weil die Kundin am Telefon eine Kreditzusage bekommen hatte und sie auch eine Zeugin dafür nennen konnte. Deshalb sind Berater dazu angehalten NIE verbindliche Aussagen zu machen. Der Standardpsruch: "Unter Vorbehalt der jetzigen Angaben und Systemhinweise würde dem Kreditantrag stattgegeben werden".
Aber der Kreditvertrag kam in dem Moment zu stande, wo du und die Bank unterschrieben haben. Du als Kreditnehmer kannst jederzeit kündigen, aber die Bank nicht so einfach! Banken dürfen kündigen wenn: eine Verschlechterung der Kreditwürdigkeit eintritt, oder es Probleme bei den Ratenzahlungen gab.
Was ist das für ein Kredit? Ein ganz normaler Konsumentenkredit? Ganz bitter müsste es für die Bank werden, wenn dir aufgrund der Zusicherung ein finanz. Schaden entstanden ist.