Ich würde sagen, dass hängt auch davon ab wo sich das Grundstück befindet.
Antwort
Antwort
Wenn dein Hund zugebissen hat sollte man immer auch an ein Mitverschulden der Person denken, die von ihm gebissen wurde. Ich habe hier beim Anwalt für Tierrecht dieses Urteil gefunden https://www.der-tieranwalt.de/hund-recht-anwalt-urteile/files/Hund-beisst-streicheln-von-fremden-hund-hundebiss.html
Der Anwalt Ackenheil beschreibt genau deine Frage. Wenn dein Hund einen Menschen gebissen hat kann das zu sehr großen Problemen mit den Behörden führen. Du kannst eine Anzeige wegen Körperverletzung bekommen und dein Hund kann als gefährlich eingestuft werden. https://www.tierrecht-anwalt.de/gefaehrlicher-hund/einstufung-als-gefaehrlicher-hund.html
Drücke dir die Daumen.