Unterhaltsvorschuss / Mangelfall und nun doch "teilweise leistungsfähig"

Guten Tag,

zuerst möchte ich mitteilen, dass mein Kind 2 Jahre alt ist und die Kindesmutter Unterhaltsvorschuss seit der Geburt an bezieht. Mein Einkommen wurde überprüft und das Jugendamt ist zum Ergebnis gekommen, dass ich nicht zahlen muss, das Schreiben setze ich hier noch ein. (Etwas weiter unten).

Ich bin auf "Stundenbasis" angestellt, meine Stunden schwanken und daher auch mein Gehalt jeden Monat, sagen wir, zwischen 900 und 1330 Euro. Die letzten 2 Monate habe ich ein mal 1330 und ein mal 1217 Euro verdient, davon wurde mir, was ich wahrscheinlich nicht absetzen kann, jeweils 100 Euro abgezogen, da ich von der Firma einen Roller-Darlehen von 500 Euro erhalten habe, was auf fünf Monate abgezogen wird. Also hätte ich vorletzten und letzten Monat zumindest zum Teil (Fahrtkosten betragen ca. 80 Euro), Unterhalt bezahlen können. Vor 3 Monaten kam die "Befreiung". Ich weiß nun nicht, wann sie sich wieder melden.

Da mehrere Mitarbeiter eingestellt wurden, kann es auch gut sein, dass mein Einkommen auf 1100-1150 runter geht. Ich also ca. 20-70 Euro zahlen müsste.

1.) Wenn ich das nicht melde, ist dass eine unterhaltspflichtverletzung und muss ich, trotz dem Schreiben vom Jugendamt, den Unterhaltsvorschuss zurückzahlen?

2.) Macht es Sinn, freiwillig beim Jugendamt vorzusprechen und dies zu melden, obwohl jederzeit dass Gehalt runtergehen kann und ich keinen Einfluß darauf habe?

3.) Wenn ich z.B. 70 Euro zahlen muss und meine Firma die Aufträge entzogen bekommen würde, und ich arbeitslos werden würde, müsste ich die 70 Euro dann weiterzahlen? Ich meine, dann kann man es ja nicht mehr?

4.) Was würdet Ihr in dieser Situation machen? Denke schon Tage darüber nach.

Diesen Monat verdiene ich ca. 1150 Euro Netto, abzgl. der 100 Euro für das Darlehen für den Roller.

Hier noch das Schreiben vom JA:

Ende Mai 2014.

Sehr geehrter Herr X,

Ihre eingegangenen Unterlagen haben wir geprüft. Anhand dieser Unterlagen kommen wir zum Ergebnis, dass Sie derzeit zur Leistung einer Unterhaltszahlung für Ihr Kind nicht in der Lage sind. Demnach werden wir weiterhin die Leistungen nach dem UVG für Ihr Kind erbringen, ohne von Ihnen einen Ersatz zu verlangen. Insoweit entstehen keine Unterhaltsrückstände. Wir erlauben uns aber zu einem späteren Zeitpunkt wiederum eine Prüfung Ihrer Einkünfte vorzunehmen. Wir werden uns sodann wieder bei Ihnen melden und entsprechende Unterlagen anfordern. Mit freundlichen Grüßen.

Bitte um Hilfe. Vielen Dank!

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Das Amt wird sich auf jeden Fall rückwirkend die Einkünfte zeigen lassen, und dann ggf. im Nachgang Unterhaltsforderungen an Dich stellen. Du solltest Rückstellungen für diesen Fall bilden, in den Monaten in denen Du mehr verdienst als 1000 Euro, so hoch ist meines Wissens der Selbstbehalt.

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  1. Die Einnahmen musst Du versteuern, allerdings kannst Du auch alle Aufwendungen gegenrechnen,die Du hast.
  2. Du musst zusätzliche die Anlage S (Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit) bei der Einkommenssteuererkärung mit abgeben.
  3. Wenn Dein Hauptjob zeitlich und finanziell überweigt, dann ist er sozialversicherungsfrei
  4. Scheinselbständigkeit ist zu befürchten!
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Ich habe einige Jahre als Springerin gearbeitet und hier einfach die tatsächlichen Fahrten angesetzt, das wurde bewilligt. Ich denke, dass es in Deinem Fall auch mehrere Sammelpunkte gibt.

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Hallo - hier ist ein Benutzerhandbuch,

https://www.prorealtime.com/de/handbuch

Dein Anliegen würde ich dem Support von ProRealTime ma vortragen, falls es technisch noch nicht möglich ist, die Monatsbasis als Grundlage heranzuziehen, nehmen die die anregung ja eventuell auf und verbessern in einer neuer Version.

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Hallo defekt - meines Wissens kannst Du die Kosten nur als Sonderausgaben geltend machen, da Du ja schon eine Ausbildung hast. Wenn Du das Abitur für Deinen derzeit ausgeübten Beruf brauchst, könnte es möglich sein, dass die Kosten als Werbungskosten anerkannt werden.

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KfW Förderung bei Hauskauf möglich?

Hallo zusammen,

Es geht nicht um das KfW Wohneigentumsprogramm sondern um das Programm 151 Energieeffizient Sanieren. Wir hatten vor einiger Zeit ein Haus über einen Makler angeschaut welches einem KfW Standard entsprach und es hieß, dass der Umbau ohne Fördermittel erfolgt sei und man diese deshalb beim Kauf beanspruchen könnte, aus dem Haus ist leider nichts geworden.

Jetzt haben wir ein anderes gefunden, welches die letzten Jahre umfassend saniert wurde, vieles davon hat der Eigentümer selbst gemacht. Das Haus hat einen Endenergiebedarfsausweis mit einem Kennwert von 15 kWh/(m²*a).

Das kommt unter anderem durch folgende Maßnahmen zustande: 300 mm Vollwärmeschutz 320 mm Vollsparrendämmung 200 mm Kelleraußendämmung 25 m² Solarthermiegroßflächenkollektor Luft-Wasserwärmepumpe

zusätzlich ist noch eine 1,4 kw Photovoltaikanlage verbaut.

Nebenbei gesagt, ich bin Informatiker und kann mit den Werten so gut wie nichts anfangen, denke nur das dass gut ist

Gibt es bei einem so sanierten Haus also die Möglichkeit an eine Förderung durch die KfW zu kommen, wenn ja was müsste dafür getan werden?

Wie gesagt, es wurde ohne Förderungen saniert und es gibt auch für das meiste keine Rechnungen bzw. Nachweise mehr, schon garnicht über die Arbeit selbst. Der Berater der Bank meinte, es gebe keine solchen Förderungen wenn man schon ein Haus kauft bei dem schon energetisch saniert wurde, so ganz ohne mich zu Vergewissern will ich ihm das aber nicht glauben.

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Nchträglich kann man nichts geltend machen. Die Fördermittel sind bei allen KfW-Prpgrammen vorher, d.h. beim Eigentumsprogramm vor dem Kauf, bei Sanierungen vor der Sanierungsmaßnahme, zu beantragen.

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Als türkischer Mitbürger hat man viele Vorteile. Es gibt Beratung durch türkischsprachige Angestellte. die türkische Yapi-kredi kooperiert wohl mit der HVB Unicredit - hier liest man mehr zu den Vorteilen:

http://yapikredi.hypovereinsbank.de/1553.htm

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Hallo Schweinebank, kann mich meinen Vorrednern nur anschließen. Die Höhe der Minijobvergütung hat gar nichts mitden Ansprüchen zu tun, die man aufgrund der Ausübung eines Minijobs hat.

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Vorauskasse ist eine gute Lösung - ich denke Du findest wieder einen Anbieter - lediglich wenn Versicherungsbetrug vorliegt, würde es schwer und das ist bei Dir ja nicht der Fall. Keine Sorge, am besten wende Dich an einen Versicherungsmakler. Falls es wirklich Probleme gibt, vielleicht kannst Du das auto auf jemand anderen zulassen und versichern. Natürlich darfst Du nicht mehr fahren, wenn Du keinen Versicherungsschutz hast. Das wäre fatal - stell Dir vor Du verursachst einen Unfall - dass kann Dein finanzieller Ruin sein!

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Hallo GritK, erstmal mein Beileid zum Tod Deiner Mutter. Das mit den drei Monaten stimmt so nicht. Nur wenn der Ehegatte stirbt, hat die Witwe oder der Witwer noch 3 Monate vollen Anspruch auf die volle Witwenrente, d.h. den Betrag, den der Ehegatte erhielt. als Witwer bekommt man ja weniger. Genaueres findest Du unter: http://www.flegel-g.de/witwenrente.html

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Während der Probezeit kann der Arbeitgeber ohne Angabe von Gründen kündigen!

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Geregelt ist der Kündigungsschutz hier: OR Art. 335b: Im ersten Dienstjahr beträgt die Kündigungsfrist einen Monat. Für die Kündigung ist in jedem Fall die Schriftform vorgeschrieben. Auf Verlangen ist dem Gekündigten eine schriftliche Begründung der Kündigung auszuhändigen (OR 335 Abs. 2) dazu BGE 116 II 145. Fristlos kann Dir der Arbeitgeber also nicht kündigen, ausser Du hast Dir etwas zu Schulden kommen lassen, z.B. Verletzung Betriebsgeheimnis oder andere grobe vergehen! Da es sich um ein sehr kleines Unternehmen handelt, wirst Du wenig Chancen haben der Kündigung zu widersprechen. Vielleicht gibt es ja die Auftragslage nicht mehr her, dass Du weiter beschäftigt wirst.

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