Das Amt wird sich auf jeden Fall rückwirkend die Einkünfte zeigen lassen, und dann ggf. im Nachgang Unterhaltsforderungen an Dich stellen. Du solltest Rückstellungen für diesen Fall bilden, in den Monaten in denen Du mehr verdienst als 1000 Euro, so hoch ist meines Wissens der Selbstbehalt.
- Die Einnahmen musst Du versteuern, allerdings kannst Du auch alle Aufwendungen gegenrechnen,die Du hast.
- Du musst zusätzliche die Anlage S (Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit) bei der Einkommenssteuererkärung mit abgeben.
- Wenn Dein Hauptjob zeitlich und finanziell überweigt, dann ist er sozialversicherungsfrei
- Scheinselbständigkeit ist zu befürchten!
Ich habe einige Jahre als Springerin gearbeitet und hier einfach die tatsächlichen Fahrten angesetzt, das wurde bewilligt. Ich denke, dass es in Deinem Fall auch mehrere Sammelpunkte gibt.
Hallo - hier ist ein Benutzerhandbuch,
https://www.prorealtime.com/de/handbuch
Dein Anliegen würde ich dem Support von ProRealTime ma vortragen, falls es technisch noch nicht möglich ist, die Monatsbasis als Grundlage heranzuziehen, nehmen die die anregung ja eventuell auf und verbessern in einer neuer Version.
Hallo defekt - meines Wissens kannst Du die Kosten nur als Sonderausgaben geltend machen, da Du ja schon eine Ausbildung hast. Wenn Du das Abitur für Deinen derzeit ausgeübten Beruf brauchst, könnte es möglich sein, dass die Kosten als Werbungskosten anerkannt werden.
Nchträglich kann man nichts geltend machen. Die Fördermittel sind bei allen KfW-Prpgrammen vorher, d.h. beim Eigentumsprogramm vor dem Kauf, bei Sanierungen vor der Sanierungsmaßnahme, zu beantragen.
Als türkischer Mitbürger hat man viele Vorteile. Es gibt Beratung durch türkischsprachige Angestellte. die türkische Yapi-kredi kooperiert wohl mit der HVB Unicredit - hier liest man mehr zu den Vorteilen:
http://yapikredi.hypovereinsbank.de/1553.htm
Hallo Schweinebank, kann mich meinen Vorrednern nur anschließen. Die Höhe der Minijobvergütung hat gar nichts mitden Ansprüchen zu tun, die man aufgrund der Ausübung eines Minijobs hat.
Hab mal ein wenig gegoogelt, solande die Vermögensfreigranzen eingehalten werden, kann das Geld behalten werden.
Vorauskasse ist eine gute Lösung - ich denke Du findest wieder einen Anbieter - lediglich wenn Versicherungsbetrug vorliegt, würde es schwer und das ist bei Dir ja nicht der Fall. Keine Sorge, am besten wende Dich an einen Versicherungsmakler. Falls es wirklich Probleme gibt, vielleicht kannst Du das auto auf jemand anderen zulassen und versichern. Natürlich darfst Du nicht mehr fahren, wenn Du keinen Versicherungsschutz hast. Das wäre fatal - stell Dir vor Du verursachst einen Unfall - dass kann Dein finanzieller Ruin sein!
Der Zinssatz hängt von Deinen Einkommenszahlen und der Branche ab, in der man selbständig ist. Und von der Höhe der Beleihung der Immobilie. Hat also nichts mit genereller Selbständigkeit zu tun.
Bei meiner Bank nur 10 Minuten, danach wird die Sitzung beendet und die TAN ist ungültig!
Hallo GritK, erstmal mein Beileid zum Tod Deiner Mutter. Das mit den drei Monaten stimmt so nicht. Nur wenn der Ehegatte stirbt, hat die Witwe oder der Witwer noch 3 Monate vollen Anspruch auf die volle Witwenrente, d.h. den Betrag, den der Ehegatte erhielt. als Witwer bekommt man ja weniger. Genaueres findest Du unter: http://www.flegel-g.de/witwenrente.html
Während der Probezeit kann der Arbeitgeber ohne Angabe von Gründen kündigen!
Geregelt ist der Kündigungsschutz hier: OR Art. 335b: Im ersten Dienstjahr beträgt die Kündigungsfrist einen Monat. Für die Kündigung ist in jedem Fall die Schriftform vorgeschrieben. Auf Verlangen ist dem Gekündigten eine schriftliche Begründung der Kündigung auszuhändigen (OR 335 Abs. 2) dazu BGE 116 II 145. Fristlos kann Dir der Arbeitgeber also nicht kündigen, ausser Du hast Dir etwas zu Schulden kommen lassen, z.B. Verletzung Betriebsgeheimnis oder andere grobe vergehen! Da es sich um ein sehr kleines Unternehmen handelt, wirst Du wenig Chancen haben der Kündigung zu widersprechen. Vielleicht gibt es ja die Auftragslage nicht mehr her, dass Du weiter beschäftigt wirst.