Hallo,
im Kaufvertrag beim Hauskauf steht ein Absatz, den ich nicht so recht verstehe. Vielleicht kann mir ja jemand das etwas genauer erlaütern.
Der Verkäufer bwilligt und der Käufer beantragt die Eintragung einer Auflassungsvormerkung für den Käufer im angegebenen Erwerbsverhältnis zur Sicherung des Eigentumsverschaffungsanspruches an dem Kaufgegenstand im Grundbuch.
So jetzt die eigentliche Unklarheit;
Gleichzeitig wird die Eintragung eines Rangvorbehalts für Grundpfandrechte jeweils in Höhe von " Euro " nebst Zinsen bis zu 20% jährlich und einer einmaligen Nebenleistung bis zu 15% ab dem Tag der Beurkundung des den Vorrang ausnutzenden Grundpfandrechts bewilligt und beantragt; der Vorrangvorbehalt kann ganz oder teilweise und wiederholt ausgenutzt werden, jedoch nur für grundpfandrechte, die mit Zustimmung des Käufers bestellt worden sind.
Viele Grüße Pusteblume1