Spielt es im Falle einer Trennung eine Rolle wie hoch das Eigenkapital des einzelne Partners war , bei einer Zugewinngemeinschaft , und der Rest über eine Finanzierung bezahlt wird? Macht es Sinn den Betrag des Eigenkapitals im Grundbuch zu vermerken , oder habe ich dann automatisch zwei Drittel Anspruch auf das Haus bei einer Trennung ? Als Beispiel: der Immobilienkauf beträgt inklusive aller Neben- und Renovierungskosten. 300000 Euro. Ich habe 75000 Euro Eigenkapital und mein Mann 25000 Euro Eigenkapital. Oder wird im Fall einer Trennung das Eigenkapital des jeweiligen Partners vom Verkaufspreis des Hauses abgezogen und der Rest als Zugewinn durch 2 geteilt ?