Vorab, warum fährt man in der Probezeit unter Alkoholeinfluss? Verstehe ich nicht. Ich kann dir nur soweit helfen wie es bei mir war. Wurde in der Probezeit mit Handy am Steuer erwischt. Mir wurde ein Aufbauseminar aufgebrummt. Das dann absolviert. Gehe aber stark davon aus das du eine MPU machen musst. Denke das muss jeder tun der unter Alkohol oder Betäubungsmittel am Steuer erwischt wird. Da wird sicherlich noch ein Brief hinter her kommen.. Vielleicht hast du ja eine Rechtschutzversicherung und kannst zum Anwalt stolzieren..

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Hey.

Du musst jeden Monat bis zu 10. (z.B für Januar bis zum 10. Februar) deine eingenommene Umsatzsteuer in der Umsatzsteuervoranmeldung angeben. Und sie anschließend per Überweisung abführen. Die Einkommenssteuer hängt ganz von deinem zu versteuerten Einkommen (Gewinn- sonderaufwände) ab. Dies wird auf per Überweisung an das Finanzamt abgeführt.

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Bei den KFZ- Versicherungen geht es um "Schadenfreiheitsjahre". Nachdem auf dich 30 Jahre kein Auto gelaufen ist fängst du bei Schadensfreiheitklasse 0 an. Das heißt das die Versicherung die teuerste sein wird. Je nach dem wie viele Jahre du Schadensfrei bleibst wird sie Jahr für Jahr billiger.

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Überzahlung bei Handwerkern nach Kündigung aus wichtigem Grund?

Hallo,

wir wollten unser Häuschen renovieren lassen, um es vermieten zu können und haben einen Komplettanbieter mit Festpreis finden können. Das Angebot war schriftlich (nach BGB), allerdings ohne Aufschlüsselung der Preisverteilung bei den einzelnen Gewerken. Ausführungszeitraum laut Vertrag Sep-Dez. Mündlich wurde als spätestester Fertigstellungstermin der 23.12.21 ausgemacht, dies wurde in der Folge auch mehrmals später (per WhatsApp) schriftlich und pers Sprachnachricht zugesichert. Die Mieterfamilie (mit Kleinkind) kündigte daraufhin ihre Wohnung zum 31.01.22

Natürlich kam der Dezember und es waren gut 50% der Leistungen nicht erfolgt. Z.B. keine Elektroinstalationen, Fenster ohne Abdichtungen und Rollos... Nach Fristsetzung versuchten sie das restliche Material (Rollos, Rollodeckel,...) von der Baustelle zu schaffen. Dies untersagten wir und kündigten fristlos aus wichtigem Grund.

Da wir natürlich trotzdem das Haus einzugsbereit machen mussten, beauftragten wir ein privates "Beweissicherungsgutachten" (wird gerade erstellt). Auch sonst versuchten wir alles gut zu dokumentieren. Direkt im Anschluss starteten wir mit Ersatzfirmen und eigener Kraft durch, um den Einzug zu gewährleisten.

Der Gutachter meinte bereits, dass es (durch nicht aufheschlüsselte Abschlagsrechnungen) sehr wahrscheinlich zu einer Überzahlung unsererseits kam und dass erhebliche Mängel bestehen (z.B. Fenster nicht nach RAL eingebaut). Außerdem entstand wohl auch einiger Schaden.

Der Anwalt der Baufirma besteht jetzt auf Abnahme und gemeinsame Leistungsstandaufnahme. (Frist 14.01.22)

Die Abnahme möchte ich jetzt aufgrund erheblicher Mängel ablehnen. Dazu Frage 1: Muss ich jeden erheblichen Mangel auflisten oder langt es mindestens Einen aufzuführen?

Die gemeinsame Leistungsstandaufnahme kann ja wegen Selbstvornahme nicht mehr stattfinden. Frage 2: Bin ich da mit dem Beweissicherungsgutachten auf der sicheren Seite?

Frage 3: was kann mich schlimmstenfalls erwarten wegen der Eigenvornahme vor gemeinsamer Leistungsstandaufnahme

Frage 4: Wie geh ich dann mit der zu fordernden Summe um, die zum Schluss als Überzahlung im Gutachten stehen (etwa 20000€) wird? Wir brauchen das Geld leider echt dringend, da wir jetzt für die Fremdfirmen relativ viel Geld leihen mussten... die Firma wird sich bestimmt weigern und alles so lange rauszögern wie möglich. Wie wäre da die richtige Reihenfolge? Zahlungsaufforderung - Mahnung - Mahnbescheid? Wenn diese den Mahnbescheid ablehnen, was kann ich dann machen? (Natürlich haben wir keine RS-Versicherung)

Letzte Frage: die Firma ist bisher auch der Aufforderung noch nicht nachgekommen die Schlüssel (Sicherheitsschloss mit Stiften) zurückzugeben. Auf welcher Grundlage (BGB) kann ich nach letzter Fristsetzung einen Vorschuss für den Schlosswechsel verlangen und welches Mittel steht mir zur Verfügung, wenn sie sich trotzdem weigern?

Entschuldigt diesen vielen Text, er ist der Verzweiflung geschuldet...

Lg

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Erstmal. Das ist nicht so besonders gut das hier die Rechtsgrundlage das BGB ist. Bei einem großen Bauvorhaben, was ich hier empfinde ist die VOB immer ratsamer. Zu deiner ersten Frage: Besorge dir einen Gutachter der ALLE Mängel auflistet. Leider ist das auch wieder kostspielig. Ebenso gleichst du ab welche Arbeiten gemacht wurden, unabhängig davon ob sie fachgerecht erledigt worden sind oder nicht und gleichst sie mit euren Angebot ab. Dann hast du schon mal alle Mängel und nicht erledigte Arbeiten auf Papier.

Zu deiner zweiten Frage: Wie eben schon erwähnt, besorgen die ein anständiges Gutachten. Das Beweissicherungsgutachten wird meines Erachtens nicht ausreichen.

Zu deiner dritten Frage: Laut BGB §635 kannst du eine Nacherfüllung verlangen. Dies heißt er muss den Mangel beseitigen oder ein neues Werk herstellen. Würde ich auf jeden Fall schriftlich fordern. Stelle ihn dabei eine realistische Frist. Falls du dies schon gemacht hast durch anderen Firmen wie man raus lesen kann, kannst du laut §637 einen Vorschuss von dieser "mangelhaften Firma" verlangen um damit die anderen Firmen zu finanzieren.. Da du aber hier schon diese Firmen vergütet hast ist dies eine Zwickmühle.

Zu deiner vierten Frage: Natürlich erstmal nicht Nachkommen. Ich glaube dir bleibst nichts anderes übrig zum Anwalt zu gehen. Der wird dir bestimmt eine Lösung mit der Baufirma finden. Seine Briefe sind etwas schwerer wie deine, wenn du verstehst.

Zu deiner letzten Frage: Wie vorhin schon erwähnt der §637 abs. 3.

Wird dir leider nichts übrig bleiben als einen Awalt einzuschalten. Wünsche dir trotzdem nur das beste!

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