Vorab, warum fährt man in der Probezeit unter Alkoholeinfluss? Verstehe ich nicht. Ich kann dir nur soweit helfen wie es bei mir war. Wurde in der Probezeit mit Handy am Steuer erwischt. Mir wurde ein Aufbauseminar aufgebrummt. Das dann absolviert. Gehe aber stark davon aus das du eine MPU machen musst. Denke das muss jeder tun der unter Alkohol oder Betäubungsmittel am Steuer erwischt wird. Da wird sicherlich noch ein Brief hinter her kommen.. Vielleicht hast du ja eine Rechtschutzversicherung und kannst zum Anwalt stolzieren..
Hey.
Du musst jeden Monat bis zu 10. (z.B für Januar bis zum 10. Februar) deine eingenommene Umsatzsteuer in der Umsatzsteuervoranmeldung angeben. Und sie anschließend per Überweisung abführen. Die Einkommenssteuer hängt ganz von deinem zu versteuerten Einkommen (Gewinn- sonderaufwände) ab. Dies wird auf per Überweisung an das Finanzamt abgeführt.
Bei den KFZ- Versicherungen geht es um "Schadenfreiheitsjahre". Nachdem auf dich 30 Jahre kein Auto gelaufen ist fängst du bei Schadensfreiheitklasse 0 an. Das heißt das die Versicherung die teuerste sein wird. Je nach dem wie viele Jahre du Schadensfrei bleibst wird sie Jahr für Jahr billiger.
Erstmal. Das ist nicht so besonders gut das hier die Rechtsgrundlage das BGB ist. Bei einem großen Bauvorhaben, was ich hier empfinde ist die VOB immer ratsamer. Zu deiner ersten Frage: Besorge dir einen Gutachter der ALLE Mängel auflistet. Leider ist das auch wieder kostspielig. Ebenso gleichst du ab welche Arbeiten gemacht wurden, unabhängig davon ob sie fachgerecht erledigt worden sind oder nicht und gleichst sie mit euren Angebot ab. Dann hast du schon mal alle Mängel und nicht erledigte Arbeiten auf Papier.
Zu deiner zweiten Frage: Wie eben schon erwähnt, besorgen die ein anständiges Gutachten. Das Beweissicherungsgutachten wird meines Erachtens nicht ausreichen.
Zu deiner dritten Frage: Laut BGB §635 kannst du eine Nacherfüllung verlangen. Dies heißt er muss den Mangel beseitigen oder ein neues Werk herstellen. Würde ich auf jeden Fall schriftlich fordern. Stelle ihn dabei eine realistische Frist. Falls du dies schon gemacht hast durch anderen Firmen wie man raus lesen kann, kannst du laut §637 einen Vorschuss von dieser "mangelhaften Firma" verlangen um damit die anderen Firmen zu finanzieren.. Da du aber hier schon diese Firmen vergütet hast ist dies eine Zwickmühle.
Zu deiner vierten Frage: Natürlich erstmal nicht Nachkommen. Ich glaube dir bleibst nichts anderes übrig zum Anwalt zu gehen. Der wird dir bestimmt eine Lösung mit der Baufirma finden. Seine Briefe sind etwas schwerer wie deine, wenn du verstehst.
Zu deiner letzten Frage: Wie vorhin schon erwähnt der §637 abs. 3.
Wird dir leider nichts übrig bleiben als einen Awalt einzuschalten. Wünsche dir trotzdem nur das beste!