Antwort
Nein, der Verpflegungsmehraufwand ist nur absetzbar wenn die Kosten durch eine Verlegung des beruflichen/betrieblichen Mittelpunkts zustande kommen. Darunter fallen die Überstunden eigentlich nicht. Ausser du musstest du Überstunden an einem anderen Arbeitsplatz leisten. Und selbst dann würde es erst ab 14 Stunden gelten.