Wir sind mitten in der Planung für unser Einfamilienhaus. Für meinen Job benötige ich zuhause ein Arbeitszimmer, das wir im Keller mit Abgrabung vorsehen wollen. Nun hat der Architekt gesagt, daß ein Raum eine Mindesthöhe benötigt, um als Arbeitszimmer geltend gemacht werden kann. Stimmt das, und wie hoch muß diese Höhe dann sein? Ist sonst auch noch auf etwas zu achten?