Hallo!

Das Verhältnis meiner Mutter und mir zu meiner Schwester ist zerrüttet. Die Fakten langen aber nicht, um ihr ihren Pflichtteil zu entziehen.

Jetzt möchte meine Mutter ihr Haus an mich weitergeben, ohne dass meine Schwester später einen Anspruch geltend machen kann.

Hat jemand von Euch Erfahrung damit?

Wir denken über einen Verkauf an mich per Leibrente nach.

Wie ermittelt man den Verkehrswert?

Gibt es die Möglichkeit, die Rente zwar zu befristen, sie aber mit dem Tod meiner Mutter enden zu lassen? Ansonsten hätte meine Schwester ja einen Anspruch auf einen Teil der Restschuld...

Liegt der vereinbarte Kaufpreis unter dem Verkehrswert, wird dann die Differenz von Kaufpreis zu Verkehrswert als Erbmasse behandelt?

Ist die Schenkung mit eingetragenem Wohnrecht auf Lebzeiten eine Möglichkeit? Ich habe irgentwo gelesen, ich müsste meiner Schwester später dann das eingetragene Wohnrecht meiner Mutter finanziell anteilig vergüten...

Eine andere Version besagt, sobald ein lebenslanges Wohnrecht eingetragen ist, fängt die Frist von 10 Jahren zur Rückforderung nicht an...

Fragen über Fragen...

Wir werden natürlich einen Notar aufsuchen, aber ich gehe nicht gerne blauäugig in eine solche Sache und wollte mich vorher schon mal informieren.

Ich danke Euch schon mal für Eure Antworten!