Antwort
Da dein Verdienst über 400 € (ab 2013 450€) liegt, müsste dein Verdienst als Werkstudent ganz normal über Lohnsteuerkarte gelaufen sein. Dieser wird in der Anlage N eingetragen. (eigentlich nur die Zahlen von der Lohnsteuer-Bescheinigung in das Formular übernehmen und dabei nicht die Anlage Vorsorgeaufwand vergessen)