Fall: vier Kindef hinterlässt der Vater. Jeweils zwei Kinder erhalten ein Haus. Die Häuser wurden bereits schon vor mehr als 10 Jahren notarielle den Kindern übertragen. Die Nutzung, Einkünfte aber auch die Pflichten hat der Vater weiter übernommen. Nun stand kurz vor Ableben des Vaters eine Reparatur des Hauses das den zweiten Kindern gehörte an. Der Handwerker wurde geholt. Inzwischen verstarb der Vater. Danach wurde die Rechnung ausgestellt. Wer muss die Rechnung tragen? Alle vier Kinder oder nur die zwei Kinder die das Haus geerbt haben. Es ist nich ein Barvermögen da, das auch noch durch vier geteilt werden soll.