Das in England verdiente Geld wird dazugerechnet. Du darfst insgesamt die Freibetragsgrenze von 8004 Euro nicht übersteigen ansonsten muss das bezogene Kindergeld zurückgezahlt werden!

...zur Antwort

Moneybookers ermöglicht das Versenden von Geld per E-Mail in mehr als 30 Länder. Bei Moneybookers handelt es sich ursprünglich um ein Prepaid-System, was bedeutet, dass der Kunde erst Geld einzahlen musste, um Zahlungen vorzunehmen. Mittlerweile sind Online-Zahlungen "instant", also ohne Zeitverlust, per Kreditkarte oder (in Deutschland, in anderen Ländern, sofern vorhanden, per ähnlichen Systemen) Lastschrift oder Giropay möglich, ebenso online-Bezahlungen ohne vorheriges Aufladen des eigenen Moneybookers-Konto. Ich selbst habe mit Moneybookers sehr gute Erfahrungen gemacht! Zu Neteller kann ich leider nichts sagen.

...zur Antwort

Zu den vielen kleinen Maßnahmen der Familienförderung im Steuerrecht gehört auch der steuerliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (§ 24b EStG). Er beträgt 1.308 Euro im Kalenderjahr (= 109 Euro monatlich) und ist bereits in die Lohnsteuertabelle eingearbeitet (Steuerklasse II).

Alleinerziehende mit Steuerklasse II mit Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag erhalten die steuerliche Entlastung also schon während des laufenden Kalenderjahres durch einen geringeren Lohnsteuerabzug von ihrer Einkünften. Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird bereits von der Summe der Einkünfte abgezogen. Quelle: http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/alleinerziehende-entlastungsbetrag.htm

...zur Antwort

Hallo Monkee, ich hab recherchiert und bin auf folgendes Dokument gestossen: http://www.walhalla.de/static/leseprobe/6269.pdf Herausgeber ist ein Prof. Dr. Wolgang Benzel, Steuerexperte und Oberstleutnant. Über Google findet man Adresse raus. Da es bei Ihnen um viel Geld geht, würde ich diesen Experten mal kontaktieren - was meinen Sie?

...zur Antwort

Nein, das geht nicht. Du musst die Einkünfte versteuern. Wenn Du Fahrkosten etc. hast, kann es sein, dass Du letztendlich aber keine "echte" Belastung hast. Den Betrag musst Du aber in der Steuererklärung angeben.

...zur Antwort

Wenn ein Nullbescheid erteilt wurde, dann gibt es meines Erachtens kein BaföG für das Auslandsstudium. Im Netz war dazu zu finden: Auch wer im Inland nur deshalb kein BAföG erhält, weil seine Eltern zu viel verdienen, sollte es auf jeden Fall mit einem Antrag auf Auslandsförderung versuchen, weil die Förderbeträge höher sind als im Inland. (Trotz Einkommensanrechnung könnte also ein Förderbetrag verbleiben.) Warum Dein Bekannter weniger BaFög für das Auslandsstudium bekommt ist mir auch nicht klar. Vielleicht findet ihr hier aber Antworten: http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/ausland.php

...zur Antwort

Die Inhalte von Wikipedia treffen eigentlich genau Deine Frage "polnische GmvH und deutsche Muttergesellschaft. Vielleicht hilft Dir das:

Die Mutter-Tochter-Richtlinie (Richtlinie des Rates über das gemeinsame Steuersystem der Mutter- und Tochtergesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten vom 23. Juli 1990, 90/435/EWG, ABl. 1990, L 225/6-9)[3] ist eine EG-Richtlinie. Sie trat zum 30. Juli 1990 in Kraft und regelt die Besteuerung von Dividendenzahlungen zwischen verbundenen Unternehmen innerhalb der Europäischen Gemeinschaft.

Inhaltsverzeichnis [Verbergen] 1 Voraussetzungen 2 Ziele und Rechtsfolgen 3 Umsetzung in deutsches Recht 4 Weblinks 5 Einzelnachweise/Quellen

Voraussetzungen [Bearbeiten] Schuldner und Gläubiger der Zahlungen müssen in zwei unterschiedlichen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union ansässige Kapitalgesellschaften sein. Eine Mindestbeteiligungsquote des empfangenden Unternehmens in Höhe von 10% am Kapital des Unternehmens (bis 2006: 20%; bis 2008: 15%), das die Zahlungen leistet, wird vorausgesetzt. Wird alternativ eine Berechnung nach Stimmrechten vorgenommen, so kommt eine Mindestbesitzzeit von zwei Jahren hinzu. Auch Beteiligungen über eine im Sitzstaat der Tochtergesellschaft ansässige Betriebsstätte werden begünstigt.

Ziele und Rechtsfolgen [Bearbeiten] Grundsätzlich soll eine Mehrfachbesteuerung grenzüberschreitend gezahlter Dividenden vermieden werden.[4]

Die Tochtergesellschaft wird gemäß den Regelungen des Staates besteuert, in dem sie ansässig ist, diesem steht das volle Steueraufkommen zu. Er darf allerdings bei der Ausschüttung der Dividenden keine Kapitalertragsteuer erheben. Dem Ansässigkeitsstaat der Muttergesellschaft obliegt die Vermeidung der Doppelbesteuerung: Er kann für die Dividendenzahlungen entweder die Freistellungs- oder die Anrechnungsmethode anwenden.

Für genauere Infos müsstest Du eventuell einen Anwalt für ausländisches Gesellschaftsrecht befragen.

...zur Antwort

Soweit ich weiß zähen sowohl Kinderzuschlag als auch Wohngeld als Einkommen und müssen bei der Unterhaltsberechnung angesetzt werden.

...zur Antwort

Meines Wissens darf der Urlaub nicht verfallen. Man hat dann einen Anspruch auf Vergütung. Klären Sie es aber vielleicht vorab mit ihrer Personalstelle.

...zur Antwort

Das ist reine Vertrauenssache. Du kannst meines Wissens aber Anweisungen gehen, in welchem Sinne sie für Dich stimmen sollten. Z.B. was die Ausführung von Reparaturarbeiten betrifft.

...zur Antwort

Du bekommst nach sechs Wochen Krankenstand das Krankengeld der Krankenkasse. Beginnt allerdings der "normale" Mutterschutz (sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin bis 8 Wochen nach der Geburt, bekommst Du wieder das volle Gehalt als Mutterschaftsgeld. Das wird ebenfalls von den gesetzlichen Krankenkassen während der Schutzfristen gezahlt. Das ganze gilt natürlich nur für Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen, egal ob pflichtversichert oder freiwillig versichert.

...zur Antwort