Antwort
Die Sache ist die, ist wusste nicht dass die Zahnarztrechnung zu den abzugsfähigen Ausgaben gehören. Also dass man sie in die Steuererklärung eingeben kann. So explizit ist leider die Erklärung nicht.
Die Summe die geht weit über die zumutbare Eigenbelastung. Die ZA Rechnungen bertragen 80% vom Brutto Jahres Einkommen.