Antwort
Hallo @bachmaster,
prinzipiell kann man sagen, dass du dich nicht rückwirkend arbeitslos melden kannst. Du hast die Pflicht, dass du dich am ersten Tag der Arbeitslosigkeit bzw. bei Bekanntwerden der anstehenden Arbeitslosigkeit bei der Agentur für Arbeit melden musst. Genauere Infos zu den Regelungen findest du im speziellen Fall hier: https://www.arbeitslos-melden.com/arbeitslos-melden/rückwirkend-arbeitslos-melden/
Beste Grüße,
Peter