ALG II wird in der Steuererklärung gar nicht angegeben, bei sonstigen Einkünften giebt es die Möglichkeit der pauschalversteuerung - dann erscheint es auch nicht in der Steuererklärung oder es wurde auf Lohnsteuerkartenbasis der Lohn gezahlt - dann muß es angegeben werden. ( das ist aus der Lohnabrechnung ersichtlich welche Variante gewählt wurde )

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Sobald Sie jemanden Beschäftigen brauchen Sie eine eigene Betriebsnummer für Ihre Firma und damit werden die Arbeitnehmer dann bei der Berufsgenossenschaft angemeldet. Die meissten Firmeninhaber sind über den 1. Beitragsbescheid sehr überrascht, denn der Mitarbeiter kann noch so wenige Stunden haben oder auch sehr wenig verdienen, oder auch nur 1 Tag im alten Jahr gearbeitet haben, es ist immer mindestens ein Jahresmindestbeitrag zu zahlen. Bitte vorher ganz genau informieren !

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Es ist nur nicht so bekannt in der Öffentlichkeit, aber es gibt mittlerweile sehr viele Selbstständige die wegen geringer Einkünfte ALG II beziehen und damit alle Geldleistungen erhalten und zudem kostenlos krankenversichert und bis zum Ende diesen Jahres sogar rentenversichert sind. Man kann von seinem Gewinn trotzdem 100,- Euro pro Monat anrechnungsfrei hinzuverdienen und von dem darüber hinausgehenden Betrag 20% behalten - den Rest muss man abgeben bis man nicht mehr ALG II bedürftig ist. Dies ist eine gute Möglichkeit um schlechte Zeiten zu überstehen. Das ALG II war sicher nicht dafür ausgedacht worden - wird aber nun immer öfter so genutzt.

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