Das mit den Gebühren für nicht eingelöste Lastschriften ist oft ein Ärgernis. Leider bin ich in Rechtsfragen kein Fachmann, aber bei den 40,50 € wird es sich zum Größtenteil um die Bearbeitungsgebühren des Abbuchers handeln. Aber geh doch mit deinem Fall zu einer Verbraucherzentrale, das ist für die ein gefundenes Fressen.
Die Bank hat mehrere Möglichkeiten, bekommst du direkt über deine Hausbank einen Studentenkredit, kann sie den Zinssatz selber bestimmen (orientiert sich dabei aber Erfahrungsgemäß an der KfW) Wird jedoch der Studentenkredit über die KfW beantragt werden die Konditionen von der KfW vorgegeben und sind für alle gleich, Abweichungen können sich nur bei der Wahl des Kreditprogramms ergeben. Welche Möglichkeiten es dabei gibt, anbei der Link zur KfW http://www.kfw-foerderbank.de/DE_Home/StudiumBeruf/Studierende/index.jsp
Die Höhe der Grundsicherung beträgt mtl. 736,00 €. Sollte dein Einkommen in der Rente darunter liegen hast du Anspruch auf zusätzliche staatliche Leistungen. Bei der Ermittlung deines Einkommen fließen jedoch alle Einkunftsarten wie Renten und Pensionen Wohngeld Erwerbseinkommen Einkünfte aus Wohnrechten, Nießbrauch- oder Altenteilrechten u.a. Unterhalt des getrennt lebenden/geschiedenen Ehegatten Zinsen und sonstige Einkünfte aus Kapitalvermögen Miet- und Pachteinnahmen sonstiges Einkommen, mit ein.