Pauschal lässt sich diese Frage nicht beantworten. Grundsätzlich gilt, dass der Mieter jede Wohnung abnehmen kann, wenn ihn die Farben nicht stören. Die Rechtssprechung hat jedoch ein mal geurteilt, das Wände mit kräftigen Farben als beschädigt gelten und daher vom Mieter wieder in Ordung gebracht werden müssen. (Nachzulesen in Urteil 8 U 211/04) Am besten am besten einfach mal mit dem Vermieter reden.