Antwort
Da ich selber (grob) von so einem Thema betroffen bin, dazu folgendes. Wenn jemand ein privates Testament findet, muss er es beim Amtsgericht (Nachlassgericht) einreichen. Nach Eröffnung aller Testamente und/oder Erbverträge erhält man ein Eröffnungsprotokoll. Damit kann man dann das Grundbuch berichtigen lassen. Auf dem Protokoll, das ich habe, steht alletdings, dass man bei privatem Testament einen Erbschein braucht. Ansonsten, gemessen an älterem Fall meiner Familie, hat man uns gesagt, dass man einen Erbschein nur fürs Ausland braucht. Ansonsten reicht beglaubigte Abschrift Testament plus Sterbeurkunde. Der Notar wird wissen, ob es geht