Hallo zusammen, meine Frau und ich haben folgendes Problem: Wir haben auf dem Balkon unserer Eigentumswohnung einen Gartenschrank hingestellt. Der Verwalter meint, dass dies eine bauliche Veränderung sei und wir es sofort wegmachen müssen. Oder alle anderen Eigentümer (insgesamt 16) befragen, ob sie was dagegen hätten und es darf nicht einer dagegen sein. Wenn wir es nicht wegmachen, dann wird die Sache dem Rechtsanwalt übergeben laut letztem Schreiben vom Verwalter. Jetzt die Frage: Was GENAU gehört zu einer baulichen Veränderung? Und wo ist es geregelt? In der Hausordnung steht nichts davon.