Hallo liebe Community,

Ich habe von 2010 bis 2017 studiert (Erststudium), und im September 2017 meine erste Arbeitsstelle angetreten. Bei meiner ersten Steuererklärung für 2017 werde ich praktisch alle meine gezahlten Steuern für 2017 zurückbekommen.

Nun meine Frage: In der Annahme, dass man das Erststudium womöglich bald als Werbungskosten geltend machen kann, lohnt sich für mich noch eine Abgabe von Verlustvorträgen für die Jahre 2011 bis 2016 (Studium, hatte keinen Nebenjob)? Die Verlustvorträge aus der Studienzeit würden mir für die Steuererklärung 2017 nichts helfen, da ich in dem Jahr sowieso alles zurückbekomme. Werden dann die Verlustvorträge automatisch erst 2018 geltend gemacht?

Macht es also Sinn, noch Verlustvorträge für die Jahre 2011 bis 2016 zu stellen, oder verpufft deren Effekt sowieso?

Vielen Dank für die Hilfe!