Hallo zusammen, mich würde die Lage bei folgendem Sachverhalt interessieren.

Person 1 hat ein Grundstück gekauft und steht als alleiniger Eigentümer im Grundbuch.

Person 1 und Person 2 (nicht verheiratet) möchten zusammen eine Immobilie auf dieses Grundstück bauen und beantragen einen Kredit in dem beide Personen als Darlehnsnehmer aufgeführt sind.

Das Kreditinstitut fordert bei der Grundschuldeintragung beide Personen als Schuldner in der Grundschuld aufzunehmen.

Ist der Fall hier nun so, dass für Person 2 ein Grundbucheintrag vorgenommen wird und eine Schenkungssteuer für das Grundstück fällig wird?

oder

kann Person 1 als alleiniger Eigentümer im Grundbuch verbleiben und trotzdem beide Personen als Schuldner für die Grundschuld aufgeführt werden?

danke