Folgender Sachverhalt, wir haben mit 3 Personen 2001 ein Haus mit zwei Wohnungen und Garage gemietet. Im Mietvertrag steht die Nutzung des ganzen Anwesens inkl. Keller, Gartren und Garage. Miete 1000 DM bzw. 511€.. Nun wurde die Dachgeschosswohnung wegen 2 Sterbefällen frei und die Hausbesitzerin fragte an, ob sie die Dachgeschosswohnung ihrer Enkelin weitervermieten dürfe. Damit erklärten wir uns einverstanden. Einen von zwei Kelleräumen wurde den jungen Leuten abgegeben. Der Mietzins wurde im Gegenzug auf 300€ abgesenkt. Dann fingen die Dachgeschossbewohner an die Garage zuzufüllen und gaben an, sie hätten ein Mitnutzungsrecht. Dagegen hätte im Grundsatz auch niemand was. Allerdings war die Vermüllung eine große Gefahr für die 82 Jährige Mieterin beim betreten der Garage. Der Streit brach erst aus, als wir die Garage ausräumten, reinigten und die Sachen wieder ordentlich einräumten. Plötzlich kam eine Drohung mit einer Ansage, welche uns dann verärgerte. Niemals mehr sollen wir fremdes Eigentum anfassen, sonst hätten wir ein riesengroßes Problem. Das teilten wir der Vermieterin dann mit und Sie war auch entsetzt. Wir wollten ein Gespräch um die Situation zu klären, nun wurden aber Roller, Fahrräder Gartenmöbel u.s.w. in der Garage angekettet. Das hat uns veranlasst mitzuteilen, dass die Garage zur Erdgeschosswohnung gehört und bitte freizuräumen sei. Auch der Stellplatz vor der Garage ist freizuhalten. Im Anhang zu unserem Mietvertrag steht, dass die Dachgeschosswohnung weiter vermietet werden kann und der Rest im Mietvertrag weiter Gültigkeit hat. Zusätzlich wurde der 82 Jährigen Mieterin ein Mietrecht auf Lebenszeit eingeräumt was auch für den Fall einer Vererbung oder Verkauf des Anwesens gilt. Das ist für uns wichtig gewesen, weil die Vermieterin die Großmutter der Dachgeschossbewohnerin ist, ebenfalls über 80 Jahre alt und uns Mitteilte, dass oben drüber die mögliche Erbin wohnt. Bei deren Verhalten fürchten wir einen Rausschmiss sobald sie geerbt hat. Dürfen wir auf das Freiräumen der Garage bestehen? Mit freundlichen Grüßen Norm69
Darf ein neuer Mieter die Garage mitbenutzen, obwohl diese im Mietvertrag des anderen Mieters steht?
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