Antwort
Jein. Du bist nicht der Vertragspartner, sondern die Tochter. Es gibt den sogenannten "Taschengeldparagraph". Also bis zu einer Höhe des normalem Taschengeld ist der Vertrag rechtskräftig. Du solltest Dich auf jeden Fall mit der Firma irgendwie einigen. Wenn die sich auf Stur stellen, hast Du nämlich dann noch einen negativen Eintrag in der Schufa.