@wfwbinder:
Danke für Deine Antwort. In der Tat die Materie ist komplex. Das ist mir erst heute bewusst geworden.
Bislang hatte ich noch nie einen Steuerberater und so fällt mit der Weg dorthin noch etwas schwer und noch schwerer fällt mir der Gedanke, dass der Steuerberater sich dann beim Erstgespräch auch erst mal zeitaufwändig irgendwo aufschlauen muss, weil er die Materie nicht parat hat, oder mit Banalitäten kommt ... Bei Rechtsanwälten (in WEG-Fällen) habe ich dies schon erlebt und mich entsprechend geärgert...
Falls beim Forum bzw. bei Dir ;-) noch eine Toleranzzeit bis zur Sprengung vorhanden sein sollte, möchte ich diese mit einem Nachhaken zu Deiner Antwort nutzen:
zu 1) und zu 2): Kapiert, Danke :-)
zu 3):
(Gleichgerechtigte 50/50-) GbR hört sich für mich nach Mehraufwand und viel Papier an...
Gedanke 1: Nehmen wir an, mein Einzelunternehmen hätte die größeren Räume und würde so 60% der Fläche des Büros nutzen und 40% der Fläche würden dann vermietet werden:
Wäre ein Kaufvertrag und Grundbucheintrag usw. möglich mit dieser 60/40 Aufteilung und klarer Bezeichnung, welche Räume zu meinem Einzelunternehmen und welche dann meiner Frau gehören würden? Könnte dann nur der 60% Anteil als Betriebsvermögen aktviert werden? Die anderen 40% würden dann meiner Frau gehören, die dann die beiden Räume als Eigentümerin vermieten könnte. Ist so etwas möglich bzw. mit einem vertretbaren Aufwand machbar?
Gedanke 2: Welche(n) Nachteil(e) hätte meine Frau (die sich ja an der Finanzierung beteiligt), wenn das Büro nur von mir als Einzelunternehmer gekauft werden würde und nur ich den Kaufvertrag unterzeichne und im Grundbuch stehe usw.? Mit welchen Argumenten könnte ich ihr diesen Verzicht schmackhaft machen? Im Falle einer Scheidung müsste doch eh alles geteilt werden, da wir uns im Status Zugewinngemeinschaft befinden, oder?
Viele Grüße und Danke schon mal :-)