Hallo liebe Community, ich beziehe eine Hinterbliebenenrente und möchte nun gerne als Werkstudent bei einem Unternehmen anfangen. Da ich es zeitlich nicht allzu sehr ausweiten möchte und mein Studium immer noch im Vordergrund stehen soll, habe ich mich mit dem Arbeitgeber auf eine Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zu 10,38 Euro geeinigt, womit ich unter 450 Euro bleibe. Ist es sinvoller diese Stelle als Minijobber eintragen zu lassen, da die Lohnsteuerabgaben entfallen , oder kann ich trotz Eintragung meines Waisengeldes in die Steuerklasse 1 und einer Werkstudententätigkeit in Steuerklasse 6 mir die Lohnsteuerabzüge der zurückerstatten lassen und von den Vorteilen der Rentenbeiträge profitieren?

Über eine hilfreiche Antwort wäre ich sehr dankbar!