Vielen Dank für die Antwort. Ich werde mir aufjedenfall einen Anwalt holen.
Also ich wurde nach meinem Mutterschutz, der am 07.12.2016 endete gekündigt. Die Kündigung ging allerdings erst am 28.12.2016 raus deshalb war die Frist zum 31.01.2017. Mein Arbeitgeber und ich hatten besprochen, dass ich nach meinem Mutterschutz in Elternzeit gehe, haben aber (leider) nichts schriftlich festgehalten. Die Begründung der Kündigung war, ich hätte unentschuldigt nach meinem Mutterschutz gefehlt.
Das Schreiben von seinem Anwalt habe ich erst gestern vom Inkassobüro auf Anfrage erhalten und darin stand „... laut ihrer Aussage nach ihrer Elternzeit ab April 2017 wieder zu arbeiten, haben sie keine Arbeitsleistung erbracht und Gehalt für April/Mai 2017 ungerechtfertigt erhalten.“
Das ist eigentlich der totale Widerspruch in sich, denn ich wurde ja zum 31.01.2017 gekündigt!