Ex-Arbeitgeber verlangt nach 3,5 Jahren Geld zurück - darf er das?

Hallo,

ich habe ein kleines Problemchen.

Mein Ex-Arbeitgeber hat mich im Dezember 2016 nach meinem Mutterschutz gekündigt - mit der Begründung ich wäre nicht auf der Arbeit erschienen obwohl wir uns geeinigt hatten, das ich nach dem Mutterschutz noch Elternzeit in Anspruch nehme.
Nun habe ich einen Mahnbescheid erhalten wegen „ungerechtfertigter Bereicherung gem. Rechnung vom . Februar 2020“ mit einem Betrag von 2900 Euro, den ich zurück zahlen muss.
Ich bin vor 2 Jahren umgezogen, die Rechnung kam nie bei der alten Adresse an (meine Schwester lebt da noch, wir hatten eine WG vor 2 Jahren) und sie leitet alle Briefe an mich weiter die noch weiterhin an die alte Adresse kommen.

Nun habe ich beim Inkassounternehmen angerufen und nachgefragt. Die Dame war sehr nett und hat mir per email diese Rechnung zukommen lassen, die ich nicht erhalten habe.

Also mein Arbeitgeber verlangt zu viel bezahlten Lohn zurück. Mit der Begründung:

“... aufgrund ihrer Ankündigung nach ihrer Elternzeit ab April 2017 wieder zu arbeiten, haben sie keine Arbeitsleistung erbracht und Lohn für die Monate April 2017/Mai 2017 erhalten.“

Dies habe ich der Buchhaltung mitgeteilt und sie wollten sich darum kümmern und es prüfen, da ich während meinem Mutterschutz auch in einem Monat nur 2 Euro Lohn bekommen habe. Nichts ist passiert. Jetzt nach 3 Jahren verlangen sie das Geld zurück.

Wie gehe ich da am besten vor? Wer hat hier recht und wer nicht?

Ich danke euch schonmal und würde mich über jede Antwort freuen!

lg

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Vielen Dank für die Antwort. Ich werde mir aufjedenfall einen Anwalt holen.

Also ich wurde nach meinem Mutterschutz, der am 07.12.2016 endete gekündigt. Die Kündigung ging allerdings erst am 28.12.2016 raus deshalb war die Frist zum 31.01.2017. Mein Arbeitgeber und ich hatten besprochen, dass ich nach meinem Mutterschutz in Elternzeit gehe, haben aber (leider) nichts schriftlich festgehalten. Die Begründung der Kündigung war, ich hätte unentschuldigt nach meinem Mutterschutz gefehlt.
Das Schreiben von seinem Anwalt habe ich erst gestern vom Inkassobüro auf Anfrage erhalten und darin stand „... laut ihrer Aussage nach ihrer Elternzeit ab April 2017 wieder zu arbeiten, haben sie keine Arbeitsleistung erbracht und Gehalt für April/Mai 2017 ungerechtfertigt erhalten.“

Das ist eigentlich der totale Widerspruch in sich, denn ich wurde ja zum 31.01.2017 gekündigt!

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