ach nö oder? Diese Frage kann man leicht beantwortet kriegen über google oder auch hierüber: https://www.schufa.de/de/private/wissenswertes/gespeicherteinformationen/loeschen_von_informationen/loeschen_von_informationen.jsp

...zur Antwort

ja das liest man doch immer wieder. Theoretisch also ja. Fallbeispiel anbei http://www.berliner-zeitung.de/archiv/koennen-auch-mehrere-makler-provision-verlangen-,10810590,10384380.html

...zur Antwort

ja das geht so i.O.-die Tatsache daß die Bescheinigung der Minijobzentrale beim FA vorgelegt wird, gilt als Nachweis um das als haushaltsnahe DL absetzen zu können, für Dich macht es an sich sowieso kein Problem, wenn Du das Bargeld nimmst.

...zur Antwort

grundsätzlich ja, aber dafür muss Oma bzw. Opa bei der Minijobzentrale angemeldet werden. Essensgelder zählen nicht, denn Essen müsste das Kind ja auch bei Dir.

...zur Antwort

Kindergeld -Antrag stellt man bei der Familienkasse

Elterngeld- siehe hier: http://www.elterngeld.net/elterngeldantrag/schleswig-holstein/heide.html

Unterhaltsvorschuss gibts beim Jugendamt

Mutterschaftsgeld (evtl. auch Haushaltshilfe) bei der Krankenkasse

Man braucht meist Ausweis u. Geburtsurkunde, nachfragen kann man das aber schon vor der Geburt

...zur Antwort

ERGÄNZUNG ZU MEINER FRAGE:sorry, die Umfrage die ich ergänzen wollte, hat nicht funktioniert, mir gings darum, ob ihr über Banken, Versicherungen oder Direktvertrieb abgeschlossen habt.

...zur Antwort

die Karte ist auch im Ausland zu nutzen- bei Geldautomatenabhebungen eine günstige Lösung (Gratis!) -außerhalb der EU werden bei Einkäufen 1.9 Porzent als Gebühr berechnet

...zur Antwort

Ist mehr als die Hälfte vom Schein über dann bekommst Du problemlos Ersatz in der Bank für den kaputten Geldschein. Auch Läden nehmen so einen Schein für gewöhnlich noch an. Wenn Du ähnlich aufgebracht und provokant im Laden nachgefragt hast, wie Du hier die Frage gestellt hast, kann es sein, daß der Verkäufer auf stur geschalten hat. Man kann das doch auch sachlich klären-mit Anzeige würde ich wg. sowas nicht drohen.

...zur Antwort

wenn das Kind tatsächlich im Betrieb arbeitet, kann ich keine Unterschiede feststellen zum Vergleich mit nichtverwandten Mitarbeitern. Kann sogar gut sein, weil die Eltern dann das Kind unterstützen und es steuerlich unterbringen. das Kind verdient was dazu, ohne selbst Steuern/SV bezahlen zu mssen. Gute Lösung!

...zur Antwort