Hallo, ich habe kürzlich eine BU abgeschlossen. Auf dem Anamnesebogen wurde ich gefragt, ob ich bereits eine psychologische Therapie hatte, das habe ich mit "Nein" beantwortet. Später fiel mir, ein dass ich mal ein Erstgespräch hatte bzw. laut dem GNR eine "Psychotherapeutische Sprechstunde", aber ich habe danach nie eine Therapie begonnen und bin auch sonst nie beim Therapeuten gewesen. Daher habe ich genaugenommen wahrheitsgemäß geantwortet. Oder wie sieht das die Versicherung?
Weiß jemand, ob das nun irgendwelche Auswirkungen auf die BU hat, vor allem, sollte es mal wirklich zu einer Berufsunfähigkeit wegen der Psyche kommen innerhalb der 10 Jahre Verjährungfrist? Oder gibt es quasi in dem Fall gar keine "Verjährung", weil so gesehen, nie eine Therapie stattgefunden hat?