Das Wichtigste in Kürze
- Frühestens 15 Monate nach Einzug oder nach der letzten Mieterhöhung dürfen Vermieter die Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete anheben.
- Der Preisaufschlag darf innerhalb von drei Jahren nicht höher sein als 20 Prozent, in vielen Städten sogar nicht höher als 15 Prozent. Das besagt die sogenannte Kappungsgrenze.
- Bist Du als Mieter mit der Mieterhöhung nicht einverstanden, kannst Du unter Umständen Deine Zustimmung verweigern. Dein Vermieter muss dann auf Zustimmung klagen.
- Die Kündigung des Parkplatzes ist nicht so weiter möglich
- Die VM Muss nachweisen, dass die erhöhung der Heizkostenpauschale ihr durch Ihren Energieversorger vorgegeben wurde. Sie kann nicht einfach mal Pauschal um 200 erhöhren , nur weil sie jetzt angst hat alles könnte teurer werden
- Die Anbringung der Heizungsuhren ist legitim, weil er ja eine verbesserung ist und zur besseren kontrolle des tatsächlich Verbrauchs angebracht wird.