Das Wichtigste in Kürze

  • Frühestens 15 Monate nach Einzug oder nach der letzten Mieterhöhung dürfen Vermieter die Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete anheben.
  • Der Preisaufschlag darf innerhalb von drei Jahren nicht höher sein als 20 Prozent, in vielen Städten sogar nicht höher als 15 Prozent. Das besagt die sogenannte Kappungsgrenze.
  • Bist Du als Mieter mit der Mieterhöhung nicht einverstanden, kannst Du unter Umständen Deine Zustimmung verweigern. Dein Vermieter muss dann auf Zustimmung klagen.
  • Die Kündigung des Parkplatzes ist nicht so weiter möglich
  • Die VM Muss nachweisen, dass die erhöhung der Heizkostenpauschale ihr durch Ihren Energieversorger vorgegeben wurde. Sie kann nicht einfach mal Pauschal um 200 erhöhren , nur weil sie jetzt angst hat alles könnte teurer werden
  • Die Anbringung der Heizungsuhren ist legitim, weil er ja eine verbesserung ist und zur besseren kontrolle des tatsächlich Verbrauchs angebracht wird.
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So lange du in der Wohnung wohnst, musst du dich auch dort melden. In dem Fall als Untermieter. Dein Sohn kann sich zusätzlich bei seiner Frau melden, dann kommen aber Zweitwohnsitzsteuern dazu. Außerdem muss der Vermieter befragt werden, ob du da überhaupt als Untermieter wohnen kannst. Sonst hat er das Recht euch beiden fristlos die Wohnung zu kündigen.

Spreche hier leider aus Erfahrung.

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Die Nutzfläche musst du nicht erhöhen, die hat sich ja nicht geändert. Es sind immernoch 3 Garagen für "die Unterstellung von Fortbewegungsgegenständen" das können autos, roller, bikes, räder egal was sein

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Je nach Bereich im Ordnungsamt brauchst du keinerlei Ausbildung. Eine solche Ausbildung die du hast ist aber ein sehr gutes Einstellungskriterium.
Wenn du zb im Ordnungsamt "politesse" werden willst, brauchst du dafür nur eine Schulung und keine Ausbildung.

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Mit 16 wäre das eine andere Geschichte.

Wenn deine Arbeitsstelle eine Ausbildung ist sieht das ggf auch anders aus.

Aber deine Eltern stehen nicht über dem gesetz und ein Zettel wird da leider auch nichts bringen.

Das sollte dein AG aber eigentlich wissen und will er dich dazu zwingen begeht er da definitiv eine Straftat

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Ich habe keine rechtliche Grundlage oder Backround ich habe nur einen Gedanken und deine Frage ist sehr wichtig und Handlungsbedarf ist JETZT.

Mein Gedanke ist einfach

ANWALT JETZT SOFORT!!

Alles darlegen und er kann einen Haftaufschub bis zur Klärung beantragen. Das müsste in der Regel sehr schnell passieren. Der Staatsanwalt handelt hier definitiv unzulässig. Es liegt eine Gefährdung des Wohl vor.
Jeder Tag ist da entscheidend und der Zustand deines Sohnes kann sich in den Paar Tagen so drastisch verschlechtern.
Ich sage es ungern aber wie aber wenn du das Argument im Sinne von, dass diese paar Tage deinen Sohn in einen suizidalen Zustand bringen könnten oder auch was mit seine Unversehrtheit kann nicht gewährleistet werden. Solche Argumente könnten dann alles beschleunigen. Ich wünsche dir trotzdem viel Kraft und fände es toll wenn du im Nachtrag vielleicht schreiben könntest wie es ausgegangen ist.

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Dagegen

  • Alle Eltern müssten ihre Einkommenverhältnisse offen legen
  • Datenschutz
  • Was definiert "mehr einkommen"
  • Wieviel bedeutet mehr zahlen das doppelte? das dreifache?
  • was zahlen dann noch ärmere Kinder
  • wie oft sind diese Fahrten dann berechtig

Dafür

  • Mehr Gerechtigkeit ärmeren Schülern gegenüber
  • Mehr Möglichkeiten bessere Fahrten zu ermöglichen
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Eine GBR ist ein zusammenschluss mit einer zeitlichen Begrenzung oder einer Projektbegrenzung.

Ich würde schauen ob ihr mit Kapital, Bestand und Maschinen auf 25k kommt und dann eine GMBH aufmacht. Dann habt ihr kein Problem mit Gesellschaftern. Solltet aber über den Vertrag regeln wer für was zuständig ist, wer wann arbeitet, wer wo was zu sagen hat. Vermeidet einfach Streit.

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Ich möchte wissen, ob es auf irgendeine Art und Weise möglich ist, jemandem ein Lokalverbot in Kneipen u.ä. auszusprechen. Der Grund ist ...?

Die Person, männlich, 76, ist Alkoholiker und außerdem krank, sowohl körperlich als auch psychisch. Nach einem Kneipenbesuch ist dieser Mensch kaum noch zurechnungsfähig, aggressiv und kann sich kaum noch auf den Beinen halten. Weiters Problem: Seine Ehefrau, 83 leidet massiv darunter, da sie ihren Mann zuhause alkoholisiert, aggressiv und nicht mehr zurechnungsfähig erleben muss. Sie selbst ist auch nicht mehr fit und leidet sehr an dieser Situation.
Die Frage ist also, ob es einen "Sonderweg" gäbe, einem sowieso schon kranken, alkoholabhängigen und psychisch kranken Mann den Ausschank zu verweigern, auch um diese Frau zu schützen.

Ich weiß, dass es eine soziale Diskriminierung wäre, ein Verstoß gegen das Gesetz der Gleichbehandlung usw. Normalerweise können Richter Verbote erteilen, wenn jemand nach dem Lokalbesuch betrunken ist und Gewalt androht oder gar durchführt usw. Dies tut dieser Mann zwar (noch?) nicht, jedoch ist es trotzdem belastend für die alte Ehefrau, sich um ihren schreienden, sich in die Hosen scheißenden Ehemann zu kümmern. Selbst Rückenkrank und immerhin 83 Jahre alt, schafft sie es nicht mehr.

Daher kam von ihr die Frage, ob man ihrem Mann denn kein Ausschank-Verbot erteilen könnte oder gar ein Hausverbot.
Wenn ich diese Zeilen schreibe, dann weiß ich im Grunde schon: Nein, wohl nicht.

Wahrscheinlich geht es eher in Richtung Entmündigung? Psychiatrie?

Wer hat mir einen Rat?

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Wenn du ein Lokal hast, kannst du jedem der sich daneben benimmt Hausverbot erteilen. In dem seinen Fall sollten sich ggf sogar alle Gastronomen im Umkreis zusammen tun und ihm Hausverbot geben. Dann wäre sogar ein Hahn zu.

Problem. Ich habe gelernt, dass man sehr stark alkoholisierten Menschen auch gar keinen Alkohol mehr ausschenken darf. Wenn dieser dann an einer Alkoholvergiftung im Krankenhaus landet kann er wegen Fahrlässigkeit den Betreiber des Lokals sogar anzeigen.
Wenn du zb weißt dein Gast fährt noch mit dem Auto nach Hause. Du schenkst ihm aber weiterhin aus und hinderst ihn auch nicht am fahren, du für Dinge belangt werden kannst die er im Alkoholisierten Zustand verursacht. Zumindest mit einer Teilschuld, wie zb einen Autounfall verursachen.

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Ich als Restaurantleiterin würde gerne jemanden aus dem Einzelhandel aufnehmen.

Argumente für dich (falls du sie gebrauchen kannst)

  • Du hast Erfahrung im Kundenservice
  • Arbeiten am WE ist für dich nichts neues
  • Du kannst mit Stress umgehen und vor allem auch mit Stressigen Kunden
  • Körperliche Bewegung und Betätigung ist für dich normal
  • du kannst auch mal anpacken
  • du bist immer nett und freundlich (auch wenn es mal schwer wird)
  • du hast schon mal mit Geld gearbeitet

Beim Bäcker sieht es vielleicht anders aus wegen dem genauen Fachwissen aber in der Gastro geht es auf jeden FaLL

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Es kommt darauf an.
Wenn deine Eltern Besitzer bleiben und du die Geschäftsführung übernimmst, musst du Garnichts ändern.

Sonst wäre es ja ein Pächterwechsel und der würde eine komplett neue Genehmigung erfordern. Ich rate dir da einmalig eine zu holen. Die Gilt dann für immer, nur Saisonal oder auch nur für bestimmte Tage, wäre ein zu großer Aufwand weil du es dann immer wieder beantragen müsstest. Eine Ausschanklizenz hat mich damals 700€ gekostet das war aber ein einmaliger Betrag. Die kosten für Saisonale Lizenzen müsstest du beim Ordnungsamt anfragen

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Hallo,

Wenn du einen Brief von der KSP bekommst, steht dort immer ein Aktenzeichen drinnen. Das gibst du einfach bei der Überweisung an.
KSP hat oft auch ein Kundenportal (Zugangsdaten findest du auch in der Mail, Brief) dort kannst du dann sehen ob die Zahlung auch eingegangen ist.

In manchem Fällen schickt die KSP auch einen Schein mit mit diesem Schein kannst du zb. bei Rewe, DM etc deine Rechnung in Bar bezahlen. Du gibst an der Kasse einfach das Blatt ab und die Dame/Herr kassiert das Geld in Bar. Dann hat die KSP dass auch in Sekunden. Wenn du dir trotz allem nicht sicher bist, schreibe einfach eine Mail an die Ksp und gib da dann einfach das Aktenzeichen mit an und frage, ob die das Geld erhalten haben.

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Hallo, das Restaurant gibt in der Regel eine Speisekarte raus. Angebot. Mit der Bestellung nimmt ihr dieses Angebot an.
Im Nachhinein jetzt zu sagen es wäre zu teuer gewesen, naja da kann der Wirt nichts zu. Ihr hättet da ehrlich gesagt vorher in die Speisekarte schauen müssen.
Habt ihr dem Wirt den gesagt, dass das essen nicht gut war? Hat er etwas angeboten? Eine Flasche Wasser für 5 Euro ist vollkommen normal. Beim Kaffee kommt es auch hier auf die Größe an. Das hat auch mit Dorf nichts zu tun. Jeder muss Miete, AN, Strom etc bezahlen. Klar sind Buffets immer teurer als a la cart. Der Aufwand ist größer, mehr Kosten durch Zeit, Brennpasten, vorbereitung und Platzmangel an Tischen. Also ich meine Ein Buffet nimmt Platz weg den andere zahlende Gäste einnehmen könnten.
Also um deine Frage kurz zu beantworten. Nein ihr hättet im Nachhinein nichts einfach so mal einbehalten können.

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Der AG kann dir die Lohnabrechnung auch elektronisch zukommen lassen. Per Mail zb oder Google drive etc. Er muss sie dir aber darüber hinaus auch per Post zukommen lassen. Whats App ist da aber etwas anderes, da hättest du ihm vorher die Erlaubnis erteilen müssen.
Das Problem bei Bilder von Lohnabrechnungen kann immer sein, das diese Bilder bearbeitet werden können. Zahlen die nicht stimmen können vom AN sowie vom AG manipuliert werden.
Du solltest also definitiv auf eine Papierform bestehen.

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Du hast am 14.08 dort angefangen. Also hätte er dir zum 01.09 dein Lohn überweisen müssen. Egal ob Krank oder nicht. Meines Wissen müssen Arbeitsstunden im Arbeitsvertrag angegeben werden, auch wenn es nur ca Stunden sind.
Eine Lohnabrechnung hättest du bis zum 10.09 haben müssen.
Dies hat alles nichts mit der Anmeldung bei der Krankenkasse zu tun. Das gilt unabhängig von einander. Sollte dein Chef die Frist verstreichen lassen melde dich nochmal bei der Krankenkasse, die können da etwaige Schritte einleiten.

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Das hat absolut nichts mit "jemanden den Kuchen nicht gönnen" zu tun.

Aber stell dir mal vor, du hast ein Restaurant.

Wenn jemand einen Kuchen mitbringt fallen für dich Kosten an, die "niemand" erst einmal bezahlt.

Die Teller müssen raus gebracht werden.
Das Besteck muss gerichtet werden. (Kellner)
Verschleiß vom Geschirr.
Die Teller müssen abgeräumt werden (Kellner)

Die müssen gespült werden. Wasser, Abwasser, Strom, Spülmittel, Küchenkraft, Arbeitszeit.

Der Kellner muss das alles wieder Polieren und aufräumen. mehr arbeitszeit.

Die Zeit in der Ihr den Kuchen isst, ist Zeit bei dem Ihr den Platz besetzt den zahlende Kunden nicht haben können. Vielleicht braucht ihr noch einen separaten Tisch für den Kuchen, mehr Platz der zahlenden Gästen weggenommen wird. Die Sauerrei die das alles im Restaurant macht muss beseitigt werden. Ich sage nicht, das Ihr jetzt sauerrei macht aber ich habe es schon erlebt, dass man nach Gästen ne Stunde lang ne Grundreinigung machen musste und die Tische nicht belegt werden konnten.
Abgesehen davon ist es wegen Corona wirklich zu Zeiten Verboten gewesen.
Deswegen MUSS man vorher unbedingt anmelden, dass man einen Kuchen mitbringt. Das Restaurant hat alles Recht Nein zu sagen. Die meisten Restaurants, ich unteranderem, verlangen einfach 1,5 - 2,00 Euro Tellergeld pro Person.
Die ganzen Leute hier die direkt "Nein in der Regel nicht" schreien und gleich ausfallend werden wie respektlos das sei, sind trotzdem nicht ok.

Das einzig Respektlose wäre, einfach mit dem Kuchen aufzutauchen, zu erwarten man bekommt Geschirr, Teller, separater Tisch ohne etwas dafür zahlen zu wollen.

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Selber schon im Bekanntenkreis gesehen. Da ging die ganze Sache volgendermaßen aus.

Der Center Inhaber erteilte die Erlaubnis, dass der AN einen direkten Weg zu seiner Arbeitsstelle nehmen darf. Nach der Arbeit musste der AN auch auf direktem Weg das Center wieder verlassen.
An freien Tagen oder weit vor, bzw nach der Arbeit durfte der AN nicht im Center sein er durfte auch nicht während der Pause in anderen Läden shoppen gehen oder so. Im Grunde, rein zur Arbeit danach direkt raus und sonst Hausverbot.

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Diese Aufgaben stehen im direkten Zusammenhang mit der Ausbildung, sind also inhaltlicher Bestandteil. Also im Grunde Ja

ABER

Hier muss nun geschaut werden, welches Alter hat die Auszubildende und wann ist der Ladenschluss. (Wegen der Uhrzeit zb.)
Außerdem sollte in diesem und jedem Fall die Azubine nicht alleine sein. Es sollte entweder der Ausbilder, ein erfahrener Kollege etc anwesend sein. In einer Rechtlichen Lage zb. mangels Erfahrung entstandener Schaden, könnte hier ggf nicht geltend gemacht werden. Wenn die Azubine sich allgemein mit der Situation unwohl fühlt, sollte sie ihren Vorgesetzten definitiv darauf ansprechen

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Ist bei im Restaurant genauso. Wenn dies mit dem Vermieter vereinbart wurde steht das erst mal.

Nun müsste man schauen, ob die Fluchtwege und die Abstände eingehalten werden. Wenn dies aber zutrifft, können Vermieter nicht viel machen auch nicht beim Ordnungsamt wie andere hier schreiben.

Wir hatten einen Mieter über unserem Restaurant der da mal Schritte einleiten wollte und bis zum letzten gegangen ist. So lange Hygienetechnisch und Öffnungszeitentechnisch (Jede Stadt hat da Verordnungen) alles in Ordnung ist kann man nicht viel machen. Dennoch ist der Wirt verpflichtet Platz zu machen, damit ihr Müll, SPerrmüll und Einkäufe nach oben entsprechend tragen könnt.

ABER wir haben den Deal mit den Nachbarn, dass wir uns ausschließlich um die Sauberhaltung des Hofes kümmern. Schilder und Absperrungen zu den Privatwohnungen sind angebracht, jeder Kellner schaut, dass sich kein Gast verirrt und man sich dementsprechend verhält.

Außerdem bekommen die Mieter über dem Restaurant bei uns Sonderkonditionen. In deinem Fall könnte das 1x Pizza Pro Personen pro Monat umsonst für die "umstände" Sonderpreise bei Feiern, Freibier etc das entscheidet jeder selber. Als Restaurant will man ja auch keinen Krieg mit den Mietern. Schau erstmal, dass du dich persönlich mit dem Wirt einigst. Hast du ihn mal auf die Situation angesprochen?

Mal hart gesprochen. Pacht für ein Restaurant gibt einem Vermieter immer mehr als die Mieteinnahmen einer Wohnung. Er wird sich da in letzter Instanz eher weniger auf die Seite der Mieter schlagen und euch gegenseitig das leben zu Hölle zu machen ist auch nicht richtig und bestimmt nicht in deinem Sinne oder dem Sinne des Restaurants.

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