Antwort
In einer Rechnung werden ja nur die Lohnateile ausgewiesen, die Handwerker am Ort des Auftraggebers erbringen. Wenn nun ein Subunternehmer, z. B. ein Gerüstbauer, an ein Haus ein Gerüst setzt, und die Rechnung nicht an den Hauseigentümer sondern an den Maler stellt, dann wird der Maler seine Rechnung einschließlich des Gerüstkosten erstellen. Die Frage ist daher berechtigt. Weist der Maler nur seine Lohnanteile in der Rechnung aus oder auch die Lohnanteile, die ihm der Gerüstbauer in Rechnung gestellt hat.
Ich habe in der Literatur hierzu keine Lösung gefunden, hoffe aber, dass das Problem klar geworden ist.