Du musst niemandem von deinem Umzug berichten wenn du das alleinige Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht hast.

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Du darfst bei allen Behördengängen einen Anwalt mitnehmen.

und beim Jugendamt ist ein Anwalt als Beistand die beste Wahl.

vorrausgesetzt der Anwalt ist unabhängig und kommt nicht aus dem Umfeld des Jugendamtes und dessen Gericht.

alles schriftlich geben lassen und nichts unterschreiben.

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Wenn du das Aufenthaltsbestimmungsrecht hast, dann kann der Junge ab jetzt bei dir bleiben und muss nicht zurück in die Obhut des Jugendamtes.

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wer hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht ?

Wenn es bei dir liegt dann soll ein Anwalt bei Gericht sofortige Rückführung beantragen.
das Jugendamt auf keinen Fall zu Rate ziehen.

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Darf das Jugendamt das Kinder enziehen ohne zu prüfen?

Hallo,

Ich habe einen Sohn mit fast 2 Jahren dieser Junge wurde durch IVF gezeugt, da mein Ex Partner zeugungsunfähig ist.

Ich hatte nach der Schwangerschaft eine Schwangerschaftsdepri

Ich wurde danach auch psychologisch Betreut, doch das Jugendamt nahm mir das Kind weg und übergab es meinen Ex.

Mir fehlt mein Sohn, ich liebe ihn sehr, traurig ist es das mein Ex Sachen erzählt die nicht der Wahrheit entsprechen.

Wenn ich nur daran denke das der eigentlich nicht Verwandt ist und die Chance bekommt denn Jungen groß zu ziehen.

Er macht mich runter indem er gemeinheiten den Jungen über mich sagt, erbekommt es trotzdem irgenwie mit.

Er hat jetzt eine neuer Freundin die selber 2 Kinder hat, die nichts weis von seiner erkrankung, die mich auch blöde anmacht. Die Kinder Fotos von meinen Sohn auf Faceboik stellt. Finde das so etwas nicht gehört da das nicht Ihr Kind ist, und ich als Mutter so etwas nicht zulassen könnte.

Wenn ich Sachen nachfrage was meinen Sohn betreffen, bekomme ich keine Auskunft. (haben beide die Obsorge). Höchstens das er mir schreibt das er Mama zu seiner neuen gesagt hat.

Es werden Gerüchte über mich erzählt, und dann werde ich beschuldigt das ich selbst so etwas erzähle, ich meine welcher xxxxx erzählt das von sich selbst.

Ich fühle mich gemobbt und der arme in dieser Geschicht ist mein Sohn, denn er spürrt das auch wenn er noch klein ist.

I verstehe die Entscheidung vom JA nicht?

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gibt es einen richterlichen Beschluss ?

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nur ein Richter hat die Befugnis, Umgang zu regeln.

wenn der Umgang noch nicht gerichtlich geregelt ist, dann jetzt Antrag auf Regelung von Umgang stellen.

ist er gerichtlich geregelt, kannst du ab sofort eine Umgangsklage beim Gericht einreichen.

prüfen ob ein Kindesentzug vorliegt und Strafantrag stellen was ein Bußgeld zur Folge haben kann.

Feststellungsklage beim Verfassungsgericht einreichen, so dass der rechtswidrige Kindesentzug in die Akten kommt.

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Umgangsrecht kann nur ein Richter unterbrechen.

das Jugendamt ist nicht weisungsbefugt Umgang zu regeln

ich helfe gerne kostenlos weiter

+49 174 1708368

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