Du musst niemandem von deinem Umzug berichten wenn du das alleinige Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht hast.
Du darfst bei allen Behördengängen einen Anwalt mitnehmen.
und beim Jugendamt ist ein Anwalt als Beistand die beste Wahl.
vorrausgesetzt der Anwalt ist unabhängig und kommt nicht aus dem Umfeld des Jugendamtes und dessen Gericht.
alles schriftlich geben lassen und nichts unterschreiben.
Warum möchtest du weg ?
Wenn du das Aufenthaltsbestimmungsrecht hast, dann kann der Junge ab jetzt bei dir bleiben und muss nicht zurück in die Obhut des Jugendamtes.
wer hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht ?
Wenn es bei dir liegt dann soll ein Anwalt bei Gericht sofortige Rückführung beantragen.
das Jugendamt auf keinen Fall zu Rate ziehen.
gibt es einen richterlichen Beschluss ?
nur ein Richter hat die Befugnis, Umgang zu regeln.
wenn der Umgang noch nicht gerichtlich geregelt ist, dann jetzt Antrag auf Regelung von Umgang stellen.
ist er gerichtlich geregelt, kannst du ab sofort eine Umgangsklage beim Gericht einreichen.
prüfen ob ein Kindesentzug vorliegt und Strafantrag stellen was ein Bußgeld zur Folge haben kann.
Feststellungsklage beim Verfassungsgericht einreichen, so dass der rechtswidrige Kindesentzug in die Akten kommt.
Was heißt Hand und Fuß konkret ?
Umgangsrecht kann nur ein Richter unterbrechen.
das Jugendamt ist nicht weisungsbefugt Umgang zu regeln
ich helfe gerne kostenlos weiter
+49 174 1708368
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