Ich denke das sehen die Behörden anders.
Natürlich wäre das theoretisch möglich so wie du dir das vorstellst, aber Haaranalysen werden nur selten und meistens in der Rechtsmedizin angewandt, weil sie im Vergleich zu Urin- oder Bluttests äußerst aufwendig sind.
Bei Haaranalysen geht es meist um Psychopharmaka und ähnliches und den Nachweis, ob die zur Zeit eines schweren Vergehens eingenommen wurden oder nicht. Zurechnungsfähig oder nicht ist da dann die Frage.
Bei den gängigen Drogen und alles was den Führerschein und MPU betrifft, wirst du um das übliche Prozedere nicht drumherum kommen.
Wie sich das ganze verhält wenn du es selber bezahlen möchtest, weiß ich nicht, aber versuch doch mal herauszufinden ob du ein Institut findest, dass Haaranalysen durchführt und wie die das ganze einschätzen.
Mit Geld ist vieles möglich. Ob die Behörden das dann auch akzeptieren, steht auf einem anderen Blatt.
Viel Erfolg dabei.
PS: Hab aus Interesse mal gegoogelt
https://www.tuev-nord.de/de/privatkunden/verkehr/psychologie-medizin-mpu/mpu/abstinenznachweis/faq-haaranalyse/
Es scheint möglich zu sein, aber ich habe da den Satz gelesen: "Die Kosten der Analyse tragen Sie selbst."
Frag Google. Der weiß meistens alles besser.