Für unser Grundstück ist ein Geh- und Fahrtrecht über das Nachbargrundstück als Grunddienstbarkeit eingetragen. Wir haben auf Wunsch des Nachbarn einer Verlegung zugestimmt und das auch wieder eintragenlassen, allerdings ist die Einzeichnung des alten Weges (der zum Teil bleiben soll) auf dem Lageplan ungenau.Jetzt wollen wir den neuen Weg, der dann in den alten (der bleibt) münden soll anlegen und es ergibt sich ein 90 Grad Winkel an dem unser Pelletslieferant, der rückwärts einfahren, muss nicht rangieren kann, weil die Zufahrt nur 3 mtr. breit ist. Unsere lebenswichtige Versorgung(Heizung und Warmwasser) ist nicht sichergestellt. Kann der Nachbar auf die 90 Grad bestehen?