Besser als zu schweigen und einfach nicht zu zahlen oder die Erklärung einzureichen ist es allemal. Besonders wenn du deinen Finanzbeamten besser kennst hast du Chancen, dass dir eine Fristverlängerung gewährt wird.

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Ob du einen Dispokredit eingeräumt bekommst oder nicht hängt maßgeblich davon ab wie hoch deine regelmäßiges Einkommen ist und ob du das Konto auch als Gehaltskonto nutzt. Dann stehen die Chancen nicht schlecht dass du gleich einen Dispokredit eingeräumt bekommst. Die bessere Variante wäre allerdings den Dispo über einen Ratenkredit auszugleichen statt vom Dispo zum nächsten Dispo zu rutschen.

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Der Gewinn aus einer normalen Spielshow muss nicht versteuert werden und wird wie ein Lottogewinn etc. behandelt. Jedoch muss man einen Gewinn z.B versteuern wenn man in einer Sendung mitgewirkt hat und dort Geld gewinnt, wie z.B bei Big Brother oder ähnlichem. Hierzu gibt es einen fall des Bundesfinanzhofs (Az IX R 6/10).

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Nein das ist grundsätzlich nicht möglich außer es gibt eine offizielle Rechnung auf der die Steuernummer des Betreuers, bzw. der betreuenden Einrichtung vermerkt sind. Dann läuft alles ja auch seinen offiziellen Weg und ein Absetzen von der Steuer ist möglich.

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Wenn das Gebiss in gutem Zustand ist, dann kann eine Zusatzversicherung auch in höherem Alter noch Sinn machen. Für bereits bestehende Zahnmängel werden üblicherweise gezielt Leistungen ausgeschlossen, bspw. Zahnersatz für bereits bestehende Lücken.

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Um die Tiefpunkte der Kurse auszugleichen mit denen zu rechnen ist, sollte man sehr lanfristig anlegen wenn man sich für Aktienfonds entscheidet und eine Laufzeit von mindestens 10 Jahren einplanen. Je länger die Laufzeit ist, desto besser sind die Chancen bei einem guten Kurs wieder zu verkaufen.

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Nicht mehr komplett im Absoluten Rekordtief aber immer noch günstiger als sie in den letzten Jahren waren und vorraussichtlich in den nächsten Monaten/Jahren sein werden. Es lohnt sich also nach wie vor JETZT in eine Immobilie zu investieren, wenn das nötige Kapital vorhanden ist.

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Entschuldigung, da habe ich beim stellen der Frage zu langsam gedacht. Wie in der ausformulierten Frage auch geschrieben interessiert mich natürlich ob ein Anspruch auf eine Riesterförderung besteht, nicht auf Elterngeld. Diese Frage könnte ich mir auch selber beantworten. Vielen Dank für Eure Antworten im Vorraus!

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