Hallo zusammen,
Ich habe etwas über ebay verkauft und nach Eingang des Betrages die Ware versendet.
Nun behauptet der Käufer, dass der versendete Umschlag leer bei ihm angekommen ist und fordert sein Geld zurück.
Da der Umschlag am Postschalter nicht leer war, ich diesen auch versichert habe und ausdrücklich in der Beschreibung darauf hingewiesen habe, dass es sich hierbei um einen Privatverkauf handelt und ich nur bis zum Postschalter hafte (447 BGB), möchte ich auf die Behauptung hin, ihm das Geld sicherlich nicht zurückerstatten.
Also habe ich ihn aufgefordert, eine Verlustmeldung bei der Deutschen Post zu machen, da nur der Empfänger dies machen kann.
Der Käufer weigert sich... (wahrscheinlich weil er kein Versicherungsbetrug machen möchte.) und droht mir nun mit rechtlichen Schritten, nachdem wir bei ebay nicht weiter kommen.
Benötige ich einen Anwalt?