Grundsätzlich kann man für alles was eine neue Anschaffung ist (neu ist hierbei im Sinne von "zum ersten mal" gemeint) den Erstausstattungszuschuss beantragen. Ob man in der Ausbildung ist oder nicht spielt keine echte Rolle. Man muss sich bei der Gemeinde erkundigen wie man das machen soll, weil es keine bundeseinhaltlichen Regelungen dafür gibt. Aber was man immer machen muss, ist die eigenen Finanzen aufzeigen und beweisen, dass einem das Geld (trotz Ausbildungsgehalt nicht reicht). Dabei kann man auch alle anderen notwendigen Ausgaben angeben. Danach muss man aufzeigen was die Anschaffung kostet und dann hoffen, dass der Antrag durch geht.
Als Ehepaar hast du bei den Vermögenswirksamen Leistungen zwei Optionen.
- Man schließt einen gemeinsamen Vertrag ab auf den dann beide einzahlen
- Ein Partner kann auf den Vertrag des anderen einzahlen.
Die normale Förderhöhe verdoppelt sich zustätzlich gegen über der Einzelperson, was ja irgendwo logisch ist, da es zwei Personen sind ;-)
Das ist so nicht zulässig. juergen010 hat dir schon die wichtigsten Urteile gegeben auf die du dich berufen kannst. Was jetzt wichtig ist, ist dass du alles schriftlich festhältst was passiert. Du musst beweisen können, wann die erste Aufforderung gemacht wurde, damit die Fristen angewiesen werden können.
Wenn die große Gefahr besteht, dass dein Bekannter sich dabei verletzen kann, dann würde ich lieber gleich die Gelben Seiten aufschlagen und schauen wer sich damit professionell beschäftigt. Wenn dein Bekannter aber sicher ist, dass er mit der Lage umgehen kann dann würde ihn einfach machen lassen. Er wird schon wissen was er tut. Aber ein gewisses Risiko dass etwas schief geht gibt es natürlich immer.
Wenn man es ausrechnen möchte, dann sind es 30 Cent pro km. Aber es ist eine Entferungspauschale, wenn du also zweimal fahren musst, bekommst du trotzdem nur die einfache Strecke bezahlt... Aber der Pauschalbetrag wird in deinem Fall wohl ausreichen.