Bei meiner Versicherung ist ein gewisser Tagessatz dabei den ich ohne Probleme im Ausland sein kann. Erst wenn dieser Tagessatz überschritten wird muss ich mit dem zuständigen Berater sprechen und wir verlängern diese Zeitperiode.

Sowas ist eigentlich auch Standard. Frage doch bei deiner Versicherung nach wie viele Tage das bei dir sind, aber ich bin sicher, dass du auch so was in der Art hast.

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Du kannst so viele Jobs haben wie du willst solange du unter 450€ bleibst. Sobald du über die Grenze gehst, egal ob mit einem Job oder mit 5 Jobs, dann werden alle Vorteile die man von Minijobs hat aufgegeben.

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Wenn es einen Schaden gibt, dann lässt man den Schaden schätzen und dann wird der Betrag überwiesen. Ob das jetzt von einer Versicherung kommt oder vom Sparstrumpf ist letztlich doch egal. Es ist der selbe Schaden also bekommst du auch das selbe Geld.

Ich hoffe mal nicht, dass du sagen wolltest, dass man Leute ohne Versicherung leichter ausnutzen kann, dass wäre nämlich gar nicht nett.

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Ich habe davon bis jetzt nichts gehört, jedenfalls nichts ernsthaftes. Ende letzten Jahres gab es da mal Gerüchte, aber letztlich ist da nichts draus geworden. Ich würde also sagen, dass das nichts wird.

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Es gibt einige Strecken die nicht von der Bahn direkt betrieben werden, sondern von anderen kleinen regional gesteuerten Betreibern. Ich hatte bis jetzt noch nie ein Problem, dass die die Bahncard anerkennen.

Es wäre auch sinnlos, wenn die Bahn vor der Übertragung der Stecke das nicht sicher stellt, weil sonst weniger Leute die Bahncard kaufen und eventuell weniger die Bahn nutzen. Damit würden der Bahn ja die Einnahmen wegfallen.

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Davon habe ich noch nie gehört. Ich sehe auch nicht so viel Sinn darin. Wenn du zum Beispiel ein Pferd hast, dann können auf dich sehr hohe Kosten für den Tierarzt zu kommen. Bei einem Meerschweinchen sind das dann aber doch bedeutend kleinere Beträge.

Ich glaube nicht, dass es für eine Versicherung finanziellen Sinn macht so was anzubieten. Die Nachfrage ist zu klein und der Verwaltungsaufwand zu hoch.

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Ich finde den Ansatz gut eine zweite Wohnung in einem "betreuten Wohnen" Gebäude zu kaufen. Erst kann man die Wohnung vermieten und später kann man sie selber nutzten und das erste Haus oder die erste Wohnung vermieten. Somit hat man Mieteinnahmen und selber keine Ausgaben für den Wohnraum.

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Das ist kein Problem. Dank der EU kannst du ohne Probleme in ein anderes EU Land ziehen und dort wohnen. Deine Rentenbezüge werden dir wohl am einfachsten weiterhin auf dein deutsches Konto gezahlt und von dort kann man es dann auf ein österreichisches Konto übertragen.

Die gesetzliche Krankenversicherung kannst du im Zuge der freiwilligen Mitgliedschaft behalten nach dem du aus deinem Arbeitsverhältnis ausgetreten bist. Das sollte innerhalb der EU auch in jedem Land gültig sein.

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Das kommt darauf an ob du den Verwandten eher "freiwillig hilfst" oder weil der Staat dich dazu verpflichtet dich um deine Eltern im hohem Alter zu kümmern.

Wenn du deinen Neffen oder Enkel immer mal wieder einen Zuschuss zum Studium gibst, dann kannst du nichts machen. Wenn du aber verpflichtet bist, dann kann man da schon angeben.

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Es kommt auf deinen generellen Versicherungsschutz an. Wenn du anderweitig für Risiken in deinem Privatleben abgedeckt bist und du diese Versicherung nur zur Reiten abgeschlossen hast, dann brauchst du dich nicht doppelt versichern. Dies wäre der Fall, wenn du schon eine Lebensversicherung und eine Berufsunfähigkeitsversicherung hast.

Wenn du andere Versicherungen aber nicht hast, dann wäre es sinnvoll weiterhin deine private Unfallversicherung weiter zu behalten.

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Ich habe mit dieser Versicherung zwar noch keine persönlichen Erfahrungen gemacht, aber Barclay ist ein Schwergewicht im englischen Finanzmarkt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die ihren Ruf aufs Spiel setzten um hier und da ein paar Pfund mehr zu bekommen.

Aber wie gesagt, ich habe diese Reiseversicherung noch nie benutzt.

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Selbst wenn du einen Güterstand der Zugewinngesellschaft hast, kann man bei Produkten die EINDEUTIG nur für eine der Personen bestimmt sind, darauf pochen, dass diese aus der Gleichung genommen werden.

Gerade bei Kleidung, die ja leicht einem Mann oder einer Frau zuzuordnen sind, kann man deutlich unterscheiden, wer die Bestellung aufgegeben hat und wer diese zahlen muss. Das einfachste wäre jedoch die Ware innerhalb von 14 Tagen zurück zu senden und das Geld wieder zu bekommen.

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HI, ich bin mir nicht ganz sicher wovon du redest. Meines Wissens kann man keinen Midijob und einen Minijob gleichzeitig machen.

Einen Minijob hat man, wenn man unter 450€ pro Monat verdient, egal aus welchen Einnahmequellen. Du kannst 3 mal 150€ verdienen, oder ein Mal 450€. Das macht keinen Unterschied. Wenn du aber mehr als 450€ hast, dann ist es kein Minijob mehr.

Das einzige was mir einfällt was zu dem passt was du sagst, ist dass das Finanzamt es dir erlaubt zwei Mal im Halbjahr über die Grenze zu gehen. Dies ist aber mehr also unabsichtliches Überschreiten zu sehen. Es ist nicht dafür geplant, dass du eine zweite Stelle annimmst.

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Gold ist zwar relativ sicher, aber dadurch hast du halt auch keine Zinsen oder andere Möglichkeiten daran zu verdienen. Im Prinzip legst du dein Geld in eine Ecke und wartest. Wenn du auf der bank Zinsen bekommst, oder bei den Aktien eine Dividende dann machst du damit ein Geschäft. Beim Gold kannst du höchstens auf den Wiederverkauf spekulieren. Aber selbst dass muss nicht klappen, vielleicht fällt der Goldpreis noch weiter und dann hast du keine Rendite gemacht und dann auch noch Geld beim Verkauf verloren... Hört sich das so reizvoll an?

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Test hilft mir nicht weiter

Ich habe mir das jetzt nicht Punkt für Punkt durchgelesen. Aber ich glaube nicht, dass der Test mich wirklich weiterbringen würde...

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Es gab mal die Regelung, dass es 20 Minuten sein müssen. Aber das wurde wieder aufgehoben und jetzt muss jeder Einzelfall unter 20 Minuten einzeln beurteilt werden. Wenn du wegen Ampelschaltungen oder anderen Verkehrsfaktoren einen "offentsichtlichen" Vorteil hast dann kannst du die Strecke nehmen und die Pendlerpauschale anrechnen lassen auch wenn der genau Zeitunterschied nur unter 20 Minuten ist.

Der Bundesfinanzhof in München hat das entschieden: (Az.: VI R 19/11 und VI R 46/10)

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HI, wenn man den Master nach dem Bachelor macht, dann ist das normalerweise die zweite Berufsausbildung. Wenn man der Bachelor also schon die zweite ist würde ich sagen, dass der Master die 3. ist.

Deine andere Frage: Man verliert nicht den Studentenststatus wenn man mehr als 20 Stunden in den Semesterferien arbeitet. Und damit sollte es auch kein Problem mit dem Kindergeld geben.

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Als was arbeitest du den? Wenn ich an Saisonarbeiter denke, dann haben die einen Jahresstunden Vertrag. Somit können sie im Sommer 6 Tage voll durcharbeiten, aber dann im Winter eben weniger. Du siehst es ist möglich, es kommt ganz drauf an wie du angestellt bist und was in deinem Vertrag steht.

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