Sehr geehrte Damen und Herren,

wie verhält es sich, wenn zu Lebzeiten bereits Geldbeträge durch den Vererber an die Geschwister zu verschiedenen Zeiten ausgezahlt wurden. 1990 stellt sich die Kaufkraft ja nicht lgeich dar wie 2006. Wird beim Erbe (vorgezogen) die Kaufkraft ausgeglichen ? Wie wird hier verfahren?

Bsp . Jahr 1990 - 20.000 DM (Geschwisterteil 1), Jahr 2000 - 40.000 Euro (Geschwisterteil 2) und im Jahr 2006 - 50.000 Euro (Geschwisterteil 3)

Vielen Dank